Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 303/1977Bundesgesetzblatt Nr. 303 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 3
Dieses Übereinkommen tritt 30 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft und kann jederzeit durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung tritt das Übereinkommen mit Ablauf des sechsten Monats nach deren Notifizierung außer Kraft.
Geschehen zu Genf, am 3. Mai 1977 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2017
Dokumentnummer
NOR12120335
Alte Dokumentnummer
N7197733260L