Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
ab 02.06.1977 — BGBl. Nr. 303/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute02.06.1977 BGBl. Nr. 303/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 303 aus 1977,

Typ

Vertrag – Luxemburg

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

02.06.1977BGBl. Nr. 303/1977

Außerkrafttretensdatum

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Text

Artikel 3

Dieses Übereinkommen tritt 30 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft und kann jederzeit durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung tritt das Übereinkommen mit Ablauf des sechsten Monats nach deren Notifizierung außer Kraft.

Geschehen zu Genf, am 3. Mai 1977 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2017

Gesetzesnummer

10009449

Dokumentnummer

NOR12120335

Alte Dokumentnummer

N7197733260L