Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung für die Studienrichtung Medizin
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 473/1978 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 473 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
72/05 Studienrichtung Medizin
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Durchführung der Prüfungen
§ 7.Paragraph 7,
Die Teilprüfungen der Rigorosen sind grundsätzlich mündlich abzuhalten. Im Studienplan kann die Abhaltung von schriftlichen Prüfungen angeordnet werden, sofern die Eigenart des Prüfungsfaches die Anwendung schriftlicher Tests rechtfertigt. Bei den Teilprüfungen des dritten Rigorosums ist je ein Prüfungsteil auf jeden Fall mündlich abzuhalten. § 30 Abs. 4 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes wird dadurch nicht berührt. Die Teilprüfungen der Rigorosen sind grundsätzlich mündlich abzuhalten. Im Studienplan kann die Abhaltung von schriftlichen Prüfungen angeordnet werden, sofern die Eigenart des Prüfungsfaches die Anwendung schriftlicher Tests rechtfertigt. Bei den Teilprüfungen des dritten Rigorosums ist je ein Prüfungsteil auf jeden Fall mündlich abzuhalten. Paragraph 30, Absatz 4, des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes wird dadurch nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025
Dokumentnummer
NOR12120473
Alte Dokumentnummer
N7197831541L