Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 423/1983 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN
StF: BGBl. Nr. 423/1983
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juli 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,
– vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten beizutragen,
– im Sinne des übereinkommens zur Förderung der kulturellen Beziehungen vom 14. März 1952, *)
– unter Respektierung der jeweils geltenden Verträge über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade,
– unter Berücksichtigung der in den beiden Vertragsstaaten das Universitäts- und Studienwesen regelnden Vorschriften,
wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1954,