Kurztitel
Niederschlagsmessung mit Radar (COST-Aktion 72)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 332/1985Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1985,
Text
ABSCHNITT 1
(1) Die Unterzeichner haben die Absicht, bei einer Aktion zur Förderung der Forschung über die Niederschlagsmessung mit Radar – nachstehend „Aktion“ genannt – zusammenzuarbeiten.
(2) Hauptziel dieser Aktion ist die Koordinierung und Förderung der europäischen Forschung über die Niederschlagsmessung mit Radar mit dem Ziel der Datenharmonisierung und -austauschbarkeit als nützlicher Beitrag zu den laufenden oder künftigen Anstrengungen der an der Europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) beteiligten Staaten bei der Errichtung eines Wetterradarnetzes.
(3) Die Unterzeichner bringen ihre Absicht zum Ausdruck, die Aktion gemeinsam gemäß der allgemeinen Beschreibung in Anhang II durchzuführen.(3) Die Unterzeichner bringen ihre Absicht zum Ausdruck, die Aktion gemeinsam gemäß der allgemeinen Beschreibung in Anhang römisch zwei durchzuführen.
Die Aktion wird durch konzertierte Maßnahmen gemäß Anhang I durchgeführt.Die Aktion wird durch konzertierte Maßnahmen gemäß Anhang römisch eins durchgeführt.
Der Gesamtwert der von den Unterzeichnern bereits getätigten Investitionen, deren optimale Nutzung eines der Hauptziele dieser Aktion ist, wird auf ein Mehrfaches von zehn Millionen Europäische Rechnungseinheiten in Preisen von 1979 geschätzt.
Die Unterzeichner werden ihr möglichstes tun, um die erforderlichen Mittel gemäß ihren innerstaatlichen Finanzierungsverfahren bereitzustellen. Diese Mittel umfassen auch die für das reibungslose Funktionieren des in Anhang I genannten Ausschusses – nachstehend „Koordinierungsausschuß“ genannt – erforderlichen Mittel.Die Unterzeichner werden ihr möglichstes tun, um die erforderlichen Mittel gemäß ihren innerstaatlichen Finanzierungsverfahren bereitzustellen. Diese Mittel umfassen auch die für das reibungslose Funktionieren des in Anhang römisch eins genannten Ausschusses – nachstehend „Koordinierungsausschuß“ genannt – erforderlichen Mittel.