Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Niederschlagsmessung mit Radar (COST-Aktion 72)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 332/1985Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1985,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
ABSCHNITT 2
Die Unterzeichner haben die Absicht, sich an der Aktion dadurch zu beteiligen, daß sie einen rascheren Informationsaustausch durchführen und
Untersuchungs- und Forschungsarbeiten in Forschungsinstitutionen mit öffentlichem Charakter – nachstehend „öffentliche Forschungsinstitutionen“ genannt – durchführen oder
Verträge über Untersuchungs- und Forschungsvorhaben mit Organisationen – nachstehend „Forschungsvertragspartner“ genannt – abschließen oder
den anderen Unterzeichnern Informationen über entsprechende bereits bestehende Forschungsarbeiten, einschließlich aller erforderlichen Basisdaten, zur Verfügung stellen oder
Dienstleistungen erbringen oder
nach mehreren dieser Möglichkeiten Beiträge leisten.
Schlagworte
Untersuchungsarbeit, Untersuchungsvorhaben
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2017
Dokumentnummer
NOR12121442
Alte Dokumentnummer
N7198512440L