Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestellung von Fachkoordinatoren
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 135/1985Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
70/06 Schulunterricht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Bei Wegfall der Voraussetzungen gemäß § 1 bzw. § 2 für die Bestellung von Fachkoordinatoren ist die Bestellung aufzuheben. An lehrgangsmäßigen Berufsschulen ist die Bestellung aufzuheben, wenn infolge einer Änderung der Anzahl der Berufsschulpflichtigen im betreffenden Bereich anzunehmen ist, daß die gemäß § 1 Abs. 2 Z 5 lit. b für die Bestellung von Fachkoordinatoren erforderliche Anzahl von Schülergruppen nicht mehr gegeben ist; dieser Aufhebungsgrund besteht während eines Schuljahres nicht, wenn bereits in einem Lehrgang mindestens fünf Schülergruppen oder insgesamt mindestens zwölf Schülergruppen geführt worden sind. Bei Wegfall der Voraussetzungen gemäß Paragraph eins, bzw. Paragraph 2, für die Bestellung von Fachkoordinatoren ist die Bestellung aufzuheben. An lehrgangsmäßigen Berufsschulen ist die Bestellung aufzuheben, wenn infolge einer Änderung der Anzahl der Berufsschulpflichtigen im betreffenden Bereich anzunehmen ist, daß die gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 5, Litera b, für die Bestellung von Fachkoordinatoren erforderliche Anzahl von Schülergruppen nicht mehr gegeben ist; dieser Aufhebungsgrund besteht während eines Schuljahres nicht, wenn bereits in einem Lehrgang mindestens fünf Schülergruppen oder insgesamt mindestens zwölf Schülergruppen geführt worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2016
Dokumentnummer
NOR12121543
alte Dokumentnummer
N7198520260J