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Anl. 1

Fassungen
ab 01.09.1986 — BGBl. Nr. 487/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.09.1986 BGBl. Nr. 487/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der Datenfernverarbeitung (COST-Aktion 11 ter)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1986,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 487/1986

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

Anhang A

ZWECK DER AKTION

Mit der Aktion sollen in erster Linie eine Umgebung und Mechanismen geschaffen werden, um

  • Strichaufzählung
    die kooperative Forschung im Bereich der Datenfernverarbeitung einzuleiten und zu fördern,
  • Strichaufzählung
    den Austausch von Ideen, die Umschreibung der Probleme und die Harmonisierung der Lösungsansätze zu erleichtern,
  • Strichaufzählung
    die laufenden Tätigkeiten auf europäischer Ebene zu koordinieren (einschließlich der Harmonisierung der zur Einrichtung europäischer Forschungsnetze laufenden Bemühungen),
  • Strichaufzählung
    die bei der Forschung gefundenen möglichen Lösungen auf andere Umgebungen (beispielsweise auf die Industrie) zu übertragen,
  • Strichaufzählung
    als Nebenwirkung über die nationalen Kanäle Eingabedaten für die Normungsgremien zu beschaffen.

Dies soll auf nachstehende Art und Weise geschehen:

  • Strichaufzählung
    kurz- und langfristiger Austausch von Forschern,
  • Strichaufzählung
    Förderung der Arbeitsgruppen für Problemerkennung,
  • Strichaufzählung
    Förderung der kooperativen Forschungsvorhaben, in der Hauptsache durch Übernahme der durch Zusammenarbeit entstehenden zusätzlichen Kosten,
  • Strichaufzählung
    möglicherweise Bildung von Versuchsgruppen von Anwendern.

Die Aktion soll in der Weise vonstatten gehen, daß mehr Gewicht auf die Erforschung der Bedürfnisse der anwenderorientierten Dienste gelegt wird, wobei insbesondere Wege beschritten werden, wonach die Zugriffsmöglichkeit, die Verfügbarkeit und die Vollständigkeit der Dienste gesteigert werden.

Die im Rahmen der Aktion durchgeführten Arbeiten werden so ausgerichtet, daß sie die anderen europäischen Tätigkeiten, insbesondere ESPRIT und hier vor allem dessen Teil, der das Informationsaustauschsystem betrifft, die vom technischen Ausschuß COST für Fernmeldewesen (TCT) eingeleiteten Vorhaben, die Tätigkeiten im Rahmen der Standardisierungspolitik der Gemeinschaft sowie die Tätigkeiten im Rahmen der Telekommunikationspolitik der Gemeinschaft ergänzen.

Ziffer eins Die Gebiete sind: Diejenigen, die die Schicht SIEBEN von OSI betreffen

Diese auf Schicht sieben (dh. die Anwendungsschicht im ISO-Referenzmodell) ausgerichtete Gruppe von Tätigkeiten soll zu einem besseren Verständnis des Bedarfs an verschiedenen Anwendungen, an Netzanordnungen und an Schnittstellen zum Menschen beitragen.

Die Teilbereiche sind:

1.1. Verteilte Datenbasen

Einer der bedeutendsten zukünftigen Benutzer fundamentaler Kommunikationsdienste wird die verteilte Datenbasis sein. Es müssen eine Reihe grundsätzlicher Fragen gelöst werden, die die Verwaltung der verteilten Datenbasen anlangt (Abstimmung usw.). Zu Beginn sollen diese Arbeiten von den Ergebnissen der im Rahmen der COST-Aktion 11 bis laufenden Vorhaben über verteilte Datenbasen ausgehen.

1.2. Rechnergestützte Dienste für die Kommunikation unter Menschen

Zweck eines Vorhabens in diesem Bereich sind Forschung und Entwicklung zur Schaffung neuer geeigneter Werkzeuge für die Kommunikation zwischen Mensch und Mensch. Solche Themen müssen unter Berücksichtigung der jüngsten Normungsbemühungen für „Durchsagebehandlungssysteme“ der CCITT erforscht werden und sollten daher auf Gebiete konzentriert sein, die noch nicht von den neuen Normen erfaßt sind. Die neuen Arbeiten auf diesem Gebiet könnten demnach als Hinzufügung neuer Werte zu den neuen Normen verstanden werden.

1.3. Graphanwendung

Bei der herausragenden Norm für graphische Darstellungen GKS soll die Möglichkeit ihrer Einbeziehung in das ISO-Referenzmodell geprüft und ihre spezifischen Anforderungen an die Grunddienstleister abgeschätzt werden.

1.4. Humanfaktoren

Mit dieser Tätigkeit soll ein Beitrag zur Entwicklung von Diensten in der Anwenderschicht der Datenfernverarbeitungssysteme geleistet werden, indem die Schnittstellen zwischen Mensch und Rechner (insbesondere die einschlägige Software) mit dem Ziel erforscht werden, deren Brauchbarkeit und Akzeptanz sicherzustellen. Die menschlichen und organisatorischen Begleiterscheinungen der Benutzung der Datenfernverarbeitungsdienste können ebenfalls Gegenstand der Studie sein.

1.5. „Offensystem-Informationsshop – OSIS“ (Open shop for information services)

Mit dieser Tätigkeit, die mit einer Durchführbarkeitsstudie bereits während der COST-Aktion 11 bis anlief, soll ein Weg für den schnellen Zugriff der Benutzer zu den Informationsquellen geschaffen werden; sie dürfte in Zukunft erhebliche Auswirkungen haben auf die Techniken aller Arten finanzieller Transaktionen (Wertüberweisungen) zwischen Dienstleistern und Dienstbenutzern. Eine Demonstration der Unterzeichnung und Beglaubigung einer Zahlungsmeldung am selben Computerstandort wird für Herbst 1985 vorbereitet.

1.6. Management verteilter Systeme

Die zu fördernden Ziele sind:

  • Strichaufzählung
    Forschung über Mechanismen, die erforderlich sind, um eine Managementinfrastruktur zur Unterstützung der verteilten Datenverarbeitung zu schaffen;
  • Strichaufzählung
    Forschung zur Schaffung von Werkzeugen und Techniken, die von Rechnern und Netzmanagern benötigt werden, deren Systeme an der verteilten Datenverarbeitung beteiligt sind;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Übertragungsprotokollen für das Management verteilter Systeme im Bereich einer Architektur offener Systeme.

1.7. Datenschutz und Datensicherheit in einer Netzumgebung

Diesem Gebiet wird zur Zeit ganz erhebliches Interesse entgegengebracht. Zweck der Arbeit ist die Prüfung von Techniken, wonach sich Informationen bei der Übertragung im Netz sichern lassen.

Ziffer 2 Formale Methoden für die Beschreibung und die Erprobung von Protokollen

Im vergangenen Jahrzehnt sind eine Reihe formaler Beschreibungstechniken (FDT) zur Beschreibung von Protokollen und Diensten entwickelt worden. Wenn man ein Protokoll und/oder einen Dienst zu beschreiben hat, so kann man also unter einer Vielfalt von FDT wählen, wobei jeweils der Zweck, der Anwendungsbereich, das Bedürfnis usw. ausschlaggebend sind.

Mit der hier gemeinten Forschung sollen die Kriterien und Methoden zur Bewertung und zum Vergleich der FDT festgelegt werden, damit die Äquivalenz und die Brauchbarkeit formaler Beschreibungen in einem Zusammenwirken bestimmt werden können, das mit Hilfe verschiedener FDT usw. realisiert wird.

Mit den hier genannten Bereichen wird keine erschöpfende Aufstellung gegeben. Wegen der dem Projekt wahrscheinlich nur beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel werden jedoch die Aktivitäten auf eine begrenzte Anzahl von Bereichen konzentriert werden müssen.

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2017

Gesetzesnummer

10009596

Dokumentnummer

NOR12121716

Alte Dokumentnummer

N7198612148L