Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der Datenfernverarbeitung (COST-Aktion 11 ter)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 487/1986Bundesgesetzblatt Nr. 487 aus 1986,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Text
Artikel 8
Dieses Abkommen ist in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer und niederländischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; es wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt, das allen Vertragsparteien eine beglaubigte Abschrift übermittelt.
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2017
Dokumentnummer
NOR12121715
alte Dokumentnummer
N7198612147L