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Anl. 1

Fassungen
ab 01.09.1986 — BGBl. Nr. 488/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.09.1986 BGBl. Nr. 488/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1986,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 488/1986

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

Anhang A

ZIEL DES PROJEKTES

Ziffer eins Künstliche Intelligenz (KI) und Mustererkennung (ME) sind nunmehr als wichtige Gebiete für die Entwicklung der Informationstechnologie anerkannt. Ihre Bedeutung ist zum Teil auf neue Produkte zurückzuführen, die als Nebenprodukte der KI- und ME-Forschung entstanden sind, wie LISP-Technologie, Expertensysteme, Sprachsynthetisatoren usw. Außerdem haben sich die Herausforderungen der künstlichen Intelligenz und Mustererkennung als ausgezeichnete Antriebskraft für die Förderung der Informationstechnologie erwiesen.

Neuere nationale Programme und das Programm ESPRIT der Europäischen Gemeinschaften haben dieser Entwicklung Rechnung getragen. Die meisten dieser Programme sind industriell ausgerichtet, dh. es wird erwartet, daß dabei in relativ kurzer Zeit neue Produkte entwickelt werden. Die wichtigsten Beteiligten an diesen Vorhaben sind große Industriegesellschaften. Daher besteht Bedarf an einem ergänzenden Aktionsprogramm, das insbesondere der fortgeschrittenen Forschung zugute kommen würde und zur Ausbildung in KI und ME beitragen könnte.

Ziffer 2 Hauptziel des Projekts ist die Schaffung einer Umgebung und von Mechanismen, die

  • Strichaufzählung
    gemeinsame Forschungsarbeiten im Bereich der KI und ME in Gang setzen und fördern,
  • Strichaufzählung
    den Gedankenaustausch, die Identifizierung der Probleme und die Harmonisierung von Lösungsstrategien erleichtern,
  • Strichaufzählung
    die derzeitigen Tätigkeiten auf europäischer Ebene koordinieren,
  • Strichaufzählung
    aus der Forschung über einschlägige Entwicklungen hervorgegangene mögliche Lösungen auf andere Umgebungen (zB Industrie) übertragen,
  • Strichaufzählung
    die knappen Ausbildungsressourcen in Europa verstärken,
  • Strichaufzählung
    Prüfstellen in Europa verstärken,
und zwar durch folgende Aktionen:
  • Strichaufzählung
    kurz- und längerfristiger Austausch von Forschern,
  • Strichaufzählung
    Förderung von Arbeitsgruppen und Seminaren zur Problemidentifizierung,
  • Strichaufzählung
    Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben,
  • Strichaufzählung
    Förderung von Arbeiten in Form kleiner spezifischer Projekte (Implementierung, Pilotprojekte, Studien usw.),
  • Strichaufzählung
    Förderung fortgeschrittener Kurse,
  • Strichaufzählung
    Gewährung von Stipendien, damit Studenten oder erfahrenes Personal an gemeinsamen Forschungsvorhaben teilnehmen können,
  • Strichaufzählung
    Förderung des Einsatzes fortgeschrittener Informationsaustauschsysteme.
  1. Ziffer 3
    Technische Ziele
Dieses Programm erstreckt sich auf grundlegende Forschungen im Hinblick auf die Entwicklung fortgeschrittener Werkzeuge der künstlichen Intelligenz und Mustererkennung. Die einzelnen Bereiche sind Verfahren zum Entwurf von Wissensbasen, verteilte Wissensbasen-Systeme, logische Programmierung und Parallelismus und fortgeschrittene Mustererkennung.
Vorschläge können sich auf folgende Themen beziehen:
  • Strichaufzählung
    Wissensakquisition und -analyse (ICAI),
  • Strichaufzählung
    Lernen und induktive Folgerung,
  • Strichaufzählung
    Automatische Programmierung,
  • Strichaufzählung
    Verteilte und gemeinsame Problemlösung,
  • Strichaufzählung
    Synergismus Mensch – Maschine,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung wirksamer Systeme zur Symbolverarbeitung,
  • Strichaufzählung
    Parallelismus und Verteilung in logischen Programmierungssystemen,
  • Strichaufzählung
    Nicht monotone Beweisprogramme,
  • Strichaufzählung
    Schaffung von Schnittstellen zur Verarbeitung auf höherer und niedriger Ebene zum Verstehen von Signalen: zu den Entwicklungsbereichen gehören Verstehen von Sprache, Bild und spezifischen Signalen:
    • Strichaufzählung
      Wissensdarstellung und kognitive Modellierung,
    • Strichaufzählung
      zielbezogene Merkmalgewinnung unter Verwendung von Syntax und Semantik („Segmentierung durch Erkennung“) mit Nachdruck auf dem Steuerproblem,
  • Strichaufzählung
    3 D-Vision und Verstehen der Bewegung (Hardware, Software),
  • Strichaufzählung
    Architektur und spezifische Hardware zum Signalverstehen mit Nachdruck auf der Abhängigkeit zwischen Algorithmus und Architekturen (Parallelismus).

Schlagworte

Wissensanalyse

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2017

Gesetzesnummer

10009597

Dokumentnummer

NOR12121728

Alte Dokumentnummer

N7198612160L