Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 139/1987Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1987,
Typ
Vertrag – Europ. Weltraumorg.
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
(1) Gegenstand dieser Vorschriften ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen die Phase 3 des ASTP-Programms durchgeführt wird, deren Ziele und Inhalt in Anlage A der in der Präambel genannten Erklärung beschrieben sind.
(2) Sofern diese Durchführungsvorschriften oder die in der Präambel genannte Erklärung nichts anderes bestimmen, führt die Organisation dieses Programm nach ihren geltenden Regeln und Verfahren durch.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2017
Dokumentnummer
NOR12121974
Alte Dokumentnummer
N7198711724L