Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Weltraumorganisation – Anlage IEuropäische Weltraumorganisation – Anlage römisch eins
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 95/1987Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Text
Artikel XVIArtikel römisch sechzehn
Die Mitglieder des Personals der Organisation
genießen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst der Organisation, Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen einschließlich ihrer mündlichen und schriftlichen Äußerungen; diese Immunität gilt jedoch nicht im Fall eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften durch ein Mitglied des Personals der Organisation oder eines Schadens, der durch ein ihm gehörendes oder von ihm geführtes Kraftfahrzeug verursacht wurde;
sind von jeder Verpflichtung zum Wehrdienst befreit;
genießen Unverletzlichkeit aller ihrer amtlichen Schriftstücke und Urkunden;
genießen dieselbe Befreiung von den Einwanderungsbeschränkungen und der Meldepflicht der Ausländer, wie sie allgemein den Bediensteten internationaler Organisationen gewährt wird; das gleiche gilt für die in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;
genießen dieselben Vorrechte in bezug auf Devisenvorschriften, wie sie allgemein den Bediensteten internationaler Organisationen gewährt werden;
genießen im Fall einer internationalen Krise dieselben Erleichterungen bei der Rückführung in ihren Heimatstaat wie Diplomaten; das gleiche gilt für die in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;
haben das Recht, ihre Wohnungseinrichtung und ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände bei Antritt ihres Dienstes in dem betreffenden Mitgliedstaat zollfrei einzuführen und bei Beendigung ihres Dienstes in diesem Mitgliedstaat zollfrei wieder auszuführen; dies gilt vorbehaltlich der Bedingungen, die der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet dieses Recht ausgeübt wird, bei der Ein- oder Ausfuhr für erforderlich erachtet.
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017
Dokumentnummer
NOR12122067
Alte Dokumentnummer
N7198713483H