Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 534/1988Bundesgesetzblatt Nr. 534 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 7
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Archäologie und fördern insbesondere die Durchführung gemeinsamer Forschungen auf diesem Gebiet.
(2)Absatz 2,Im Rahmen der in Tunesien geltenden Bestimmungen für ausländische Missionen im Bereich der Archäologie wird Tunesien die Durchführung österreichischer Ausgrabungs- und Forschungsprojekte im Bereich der Archäologie unter den gleichen günstigen Bedingungen ermöglichen, welche es bereits anderen Staaten gewährt hat.
Schlagworte
Ausgrabungsprojekt
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Dokumentnummer
NOR12122445
Alte Dokumentnummer
N7198816956J