Rechtstracker.at

Anl. 2/1

Fassungen
01.09.2002 bis 31.08.2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/101.09.200231.08.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 2/101.09.199631.08.2002 § → § BGBl. Nr. 499/1996
Anl. 2/101.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 496/1995
Anl. 2/101.09.199031.08.1995 BGBl. Nr. 604/1990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2002

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 2 1

Text

                                                      Anlage 2.1

                                                     ------------

  LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR

               ALPENLÄNDISCHE LANDWIRTSCHAFT

                          I. STUNDENTAFEL

      (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                               Wochenstunden *)

  Pflichtgegenstände                             Jahrgang     Summe

                                            I   II   III  IV

---------------------------------------------------------------------

1. Religion.............................   2    2    2    2    8

2. Deutsch..............................   4    2    2    2   10

3. Lebende Fremdsprache.................   4    2    2    2   10

4. Geschichte, Sozialkunde

    und Politische Bildung ..............   -    2    2    2    6

5. Geographie und Wirtschaftskunde......   3    -    -    -    3

6. Mathematik und angewandte Mathematik.   4    2    2    -    8

7. Elektronische Datenverarbeitung......   -    -    3    -    3

8. Physik und angewandte Physik.........   3    -    -    -    3

9. Chemie und angewandte Chemie.........   5    2    -    -    7

10. Chemisches Laboratorium..............   3    1    -    -    4

11. Biologie und angewandte Biologie *1).   7    -    -    -    7

12. Leibesübungen........................   2    2    2    2    8

13. Pflanzenbau *1)......................   -    4    4    5   13

14. Berglandwirtschaft...................   -    -    2    -    2

15. Forstwirtschaft......................   2    3    -    -    5

16. Obstbau..............................   -    2    -    -    2

17. Tierhaltung und Tierzüchtung *1).....   -    5    4    7   16

18. Landwirtschaftliches Bauwesen........   -    -    2    2    4

19. Landmaschinentechnik *1).............   -    5    2    3   10

20. Landwirtschaftliches Praktikum.......   -    5    2    -    7

21. Volkswirtschaftslehre................   -    -    2    -    2

22. Rechtskunde..........................   -    -    -    2    2

23. Betriebswirtschaftslehre und

    Rechnungswesen *1) ..................   -   -     6    8   14

24. Raumordnung und Umweltschutz.........   -   -     -    2    2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl                    38   38    38  38  152

25. Pflichtpraktikum:

    Abschnitt  I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

    Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

                                              Jahrgang        Summe

Freigegenstände                          I     II    III   IV

---------------------------------------------------------------------

Bienenkunde...........................   -     -     2     -     2

Jagd und Fischerei....................   -     -     2     -     2

Zweite lebende Fremdsprache...........   -     2     2     2     6

Kurzschrift...........................   2     -     -     -     2

Volkskunde............................   -     -     2     -     2

Organisations- und Führungslehre......   -     -     -     2     2

---------------------------------------------------------------------

                                              Jahrgang        Summe

Unverbindlich Übungen                    I     II    III   IV

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung........................   2     1     1     1     5

Bildnerische Erziehung................   2     -     -     -     2

Leibesübungen.........................   2     2     2     2     8

Hauswirtschaft........................   2     2     -     -     4

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

römisch vier. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 6
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Terme:

Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.

Potenzen und Logarithmen:

Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen;

Dezimal- und Dualsystem;

Rechenoperationen mit Logarithmen.

Funktionen:

Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation. Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion. Beschreibung von Wachstumsvorgängen. Quadratische Funktion.

Gleichungen:

Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen (Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Aquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben). Exponentialgleichungen. Quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).

Trigonometrie:

Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.

Beschreibende Statistik:

Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert, Streuung.

Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:

Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang

Im römisch eins. Jahrgang 4 Schularbeiten, im römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch drei. Jahrgang

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren). Probenaufbereitung (Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen. Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie). Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch drei. Jahrgang

  1. Ziffer 11
    BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.

Der Schüler soll mikroskopische Präparate anfertigen und Organismen und Teile von Organismen konservieren und präparieren können. Er soll Pflanzen und Tiere bestimmen und in das natürliche System einordnen können. Er soll den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen von Arten erläutern und vergleichen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können. Er soll Standorte anhand von Leitpflanzen charakterisieren sowie den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.

Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere soll er fähig und bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.

Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und

beim Umgang mit der Natur empfinden.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Gesteuerte Evolution durch Züchtung.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung, Ökologie der Kulturlandschaft.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Ökozoologie:

Abiotische und biotische Einflußfaktoren auf die Tierpopulation. Verhalten der Tiere, Ethik der Tierhaltung.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden der allgemeinen Biologie, der Botanik und der Zoologie.

12. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

13. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff: römisch zwei.

römisch zwei. Jahrgang:

Boden:

Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden, Bodenverbesserung, Bodenbewertung.

Im übrigen siehe Anlage 1.2, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch fünf. Jahrgang

  1. Ziffer 14
    BERGLANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch vier. Jahrgang

15. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch zwei. Jahrgang

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch drei. Jahrgang

16. OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch drei. Jahrgang

  1. Ziffer 17
    TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch fünf. Jahrgang

  1. Ziffer 18
    LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

  1. Ziffer 19
    LANDMASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik:

Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).

Festigkeit:

Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).

Elektrotechnik:

Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, Ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).

Technisches Zeichnen:

Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.

Elektrische Einrichtungen:

Elektrische Beleuchtung; Elektromotoren; Einrichtungen zum Leitungs- und Unfallschutz; elektronische Einrichtungen.

Verbrennungsmotoren:

Arbeitsweise und Kraftübertragung; Hilfseinrichtungen (Zündanlage, Vergaser, Einspritzanlage, Motorschmierung, Kühlung, Luftfilterung).

Landwirtschaftliche Fahrzeuge:

Traktoren und Motorkarren (Motor, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe); Anhänger.

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

  1. Ziffer 20
    LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).

Grünlandbewirtschaftung:

Grünfutterernte, Fertigkeiten (maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).

Tierhaltung:

Milchgewinnung, Fertigkeiten (Melken). Schlachten und Fleischverarbeitung, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Verarbeitung).

Forstwirtschaft:

Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege). Frontladen.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.

Arbeitsplanung:

Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2, römisch vier. Jahrgang

  1. Ziffer 21
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 2

22. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

  1. Ziffer 23
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im römisch vier. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

  1. Ziffer 24
    RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch fünf. Jahrgang

25. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Organisationsform und Inhalt:

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zwölf Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von acht und vier Wochen Dauer zu teilen.

Der erste Abschnitt soll in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der zweite Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

BIENENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang

JAGD UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.1

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1, römisch vier. Jahrgang

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 2

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 2

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 2

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 2

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

---------------------------------------------------------------------

*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Artikel römisch eins, Absatz 2, der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt römisch eins a).

*1) mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR40035768