Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 524/1989Bundesgesetzblatt Nr. 524 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten werden im gegenseitigen Einverständnis Programme und Projekte für kulturelle Zusammenarbeit ausarbeiten und durchführen.
(2)Absatz 2,Die in Durchführung dieses Abkommens erstellten Programme und Projekte werden genaue Angaben ihrer Ziele, der Verpflichtungen jedes Vertragspartners und der geeignet erscheinenden Finanzierungsmodalitäten enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2022
Dokumentnummer
NOR12122693
alte Dokumentnummer
N7198910951L