Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 524/1989Bundesgesetzblatt Nr. 524 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 9
Die Republik Österreich wird ihr Unterstützungsprogramm hinsichtlich Personalentsendung und finanzieller Unterstützung für das Instituto Austriaco Guatemalteco fortsetzen. Das Instituto Austriaco Guatemalteca ist eine Bildungseinrichtung, die von der Fundacion Cultural Austriaco Guatemalteca finanziert und von ihr im Auftrag der Republik Österreich verwaltet wird. Der Präsident der Fundacion Austriaco Guatemalteca ist der in Guatemala akkreditierte Botschafter der Republik Österreich oder sein nominierter Vertreter. Das Instituto Austriaco Guatemalteco besitzt Experimentalcharakter, und die Titel und Zeugnisse, welche von diesem ausgestellt werden, werden vom Ministerio de Educacion in Übereinstimmung mit dem nationalen Schulgesetz Guatemalas und seinen Verordnungen anerkannt. Die Republik Guatemala anerkennt eine gewählte Vertretung der österreichischen Subventionslehrer, welche für die Wahrung ihrer dienstlichen Interessen verantwortlich ist.
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2022
Dokumentnummer
NOR12122701
alte Dokumentnummer
N7198910959L