Norm StudFG - Religionspädagogische Akademien× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" StudFG - Religionspädagogische Akademien Fassungen (Gesetz) ab 29.12.1990 — BGBl. Nr. 788/1990▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 29.04.200003.07.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 237/2008 05.12.199828.04.2000 § → § BGBl. II Nr. 422/1998 29.12.199004.12.1998 § → § BGBl. Nr. 788/1990 08.09.198928.12.1990 BGBl. Nr. 437/1989 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.12.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3