Kurztitel
Koproduktionsabkommen Österreich - Schweiz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 642/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011Bundesgesetzblatt Nr. 642 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Republik Österreich
Dr. Wolfgang Schüssel
Wirtschaftsminister
Wien, am 11. Mai 1990
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, auf das heute zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem schweizerischen Bundesrat abgeschlossene Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiete des Films Bezug zu nehmen und dazu folgende Erklärung abzugeben:
Die im Artikel 2, Absatz 3 erwähnte Anerkennung durch die zuständigen Behörden erfolgt in Österreich auf privatrechtlicher Grundlage.
Zu den in Artikel 3 definierten Förderungsvoraussetzungen tritt für Förderungswerber im Sinne des Artikels 5, Absatz 1, erster Satz das Erfordernis, daß es sich um einen befugten gewerblichen Produzenten handeln muß.
Im Verfahren auf Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion, wie es in der Anlage zum Abkommen umschrieben ist, werden in Österreich vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie und die Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe angehört.
Ich bitte Ihre Exzellenz, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesem Vorschlag bekanntgeben zu wollen. Damit wird dieser Briefwechsel einen integrierenden Bestandteil des Abkommens darstellen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichen
Hochachtung
Dr. Wolfgang Schüssel
S.E. Herrn
Botschafter Jean-Pierre Ritter
Schweizerische Botschaft
Wien
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT
Wien, den 11. Mai 1990
Herr Bundesminister,
Ich beehre mich, den Erhalt des Schreibens Ihrer Exzellenz vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des Österreichischen Bundesministers)Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Österreichischen Bundesministers)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Vorstehenden mitzuteilen, unter dem Vorbehalt, daß das in Ziffer 2 Ihres Schreibens erwähnte Erfordernis nur für die österreichische Seite gelte.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Der Schweizerische Botschafter:
Jean-Pierre Ritter
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Wolfgang Schüssel
Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten
Wien