Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Koproduktionsabkommen Österreich - Schweiz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 642/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011Bundesgesetzblatt Nr. 642 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Verleihförderung
Artikel 12
Zur Ermöglichung der Erfüllung der kulturellen Funktion des Films und für den Fall, daß in beiden Vertragsstaaten Maßnahmen für die Förderung des Filmverleihs ergriffen werden, stehen sie nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und nach dem Recht der jeweiligen Vertragspartei auch Filmen offen, die keine Gemeinschaftsproduktion darstellen, unter der Voraussetzung, daß diese Filme in einem der Staaten der beiden Vertragsparteien hergestellt wurden und die Förderung in jedem der beiden Staaten gewährt werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2011
Dokumentnummer
NOR12122835
Alte Dokumentnummer
N7199010235L