Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.11.1990 bis 22.06.2011 — BGBl. Nr. 695/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.11.199022.06.2011 BGBl. Nr. 695/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Filmwirtschaftliche Beziehungen - Regelungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.11.1990BGBl. Nr. 695/1990

Außerkrafttretensdatum

22.06.2011aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Der Vorsitzende der Delegation

der Republik Österreich

Herr Vorsitzender!

Wien, am 16. Mai 1990

Ich beehre mich, auf das heute zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films Bezug zu nehmen und dazu folgende Erklärung abzugeben:

  1. Ziffer eins
    Die im Artikel 2 Absatz 3 erwähnte Anerkennung durch die zuständigen Behörden erfolgt in Österreich auf privatrechtlicher Grundlage.
  2. Ziffer 2
    Zu den im Artikel 3 definierten Förderungsvoraussetzungen tritt für Förderungswerber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 erster Satz das Erfordernis, daß es sich um einen befugten gewerblichen Produzenten handeln muß.
  3. Ziffer 3
    Im Verfahren auf Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion, wie es in der Anlage zum Abkommen umschrieben ist, werden in Österreich vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie und die Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe angehört.
  4. Ziffer 4
    Die österreichische Seite übernimmt keine Gewährleistung, insbesondere nach Artikel 3.
Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesem Vorschlag bekanntgeben zu wollen. Damit wird dieser Briefwechsel einen integrierenden Bestandteil des Abkommens darstellen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung

Dr. Herbert Raaber

An den Vorsitzenden der Delegation
der Bundesrepublik Deutschland
Wien
Der Vorsitzende der Delegation
der Bundesrepublik Deutschland

Wien, am 16. Mai 1990

Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der Delegation der Republik Österreich)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Vorstehenden mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung

Dr. Max Dehmel

An den Vorsitzenden

der Delegation der Republik Österreich

Wien

Der Vorsitzende der Delegation

der Bundesrepublik Deutschland

Wien, am 16. Mai 1990

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, auf das heute zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich geschlossene Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films Bezug zu nehmen und dazu folgende Erklärung abzugeben:

  1. Ziffer eins
    Die deutsche Seite übernimmt keine Gewährleistung nach Artikel 3 dafür, daß die deutschen Produzenten, die eine Koproduktion beabsichtigen, über eine gute technische und finanzielle Organisation oder über ausreichende Berufsqualifikation verfügen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Voraussetzungen durch das Bundesamt für Wirtschaft nicht geprüft.
  2. Ziffer 2
    Die Durchführung des Abkommens steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesem Vorschlag bekanntgeben zu wollen. Damit wird dieser Briefwechsel einen integrierenden Bestandteil des Abkommens darstellen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Max Dehmel

An den Vorsitzenden
der Delegation
der Republik Österreich
Wien
Der Vorsitzende der Delegation
der Republik Österreich

Wien, am 16. Mai 1990

Herr Vorsitzender,
Ich beehre mich, den Erhalt ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der Delegation der Bundesrepublik Deutschland)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Vorstehenden mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Herbert Raaber

An den Vorsitzenden

der Delegation

der Bundesrepublik Deutschland

Wien

Schlagworte

Audivisionsindustrie

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2011

Gesetzesnummer

10009727

Dokumentnummer

NOR12122995

Alte Dokumentnummer

N7199012130H