Kurztitel
Filmwirtschaftliche Beziehungen - Regelungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 695/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Der Vorsitzende der Delegation
der Republik Österreich
Herr Vorsitzender!
Wien, am 16. Mai 1990
Ich beehre mich, auf das heute zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films Bezug zu nehmen und dazu folgende Erklärung abzugeben:
Die im Artikel 2 Absatz 3 erwähnte Anerkennung durch die zuständigen Behörden erfolgt in Österreich auf privatrechtlicher Grundlage.
Zu den im Artikel 3 definierten Förderungsvoraussetzungen tritt für Förderungswerber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 erster Satz das Erfordernis, daß es sich um einen befugten gewerblichen Produzenten handeln muß.
Im Verfahren auf Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion, wie es in der Anlage zum Abkommen umschrieben ist, werden in Österreich vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie und die Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe angehört.
Die österreichische Seite übernimmt keine Gewährleistung, insbesondere nach Artikel 3.
Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesem Vorschlag bekanntgeben zu wollen. Damit wird dieser Briefwechsel einen integrierenden Bestandteil des Abkommens darstellen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung
Dr. Herbert Raaber
An den Vorsitzenden der Delegation
der Bundesrepublik Deutschland
Wien
Der Vorsitzende der Delegation
der Bundesrepublik Deutschland
Wien, am 16. Mai 1990
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der Delegation der Republik Österreich)Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der Delegation der Republik Österreich)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Vorstehenden mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung
Dr. Max Dehmel
An den Vorsitzenden
der Delegation der Republik Österreich
Wien
Der Vorsitzende der Delegation
der Bundesrepublik Deutschland
Wien, am 16. Mai 1990
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, auf das heute zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich geschlossene Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films Bezug zu nehmen und dazu folgende Erklärung abzugeben:
Die deutsche Seite übernimmt keine Gewährleistung nach Artikel 3 dafür, daß die deutschen Produzenten, die eine Koproduktion beabsichtigen, über eine gute technische und finanzielle Organisation oder über ausreichende Berufsqualifikation verfügen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Voraussetzungen durch das Bundesamt für Wirtschaft nicht geprüft.
Die Durchführung des Abkommens steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesem Vorschlag bekanntgeben zu wollen. Damit wird dieser Briefwechsel einen integrierenden Bestandteil des Abkommens darstellen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Max Dehmel
An den Vorsitzenden
der Delegation
der Republik Österreich
Wien
Der Vorsitzende der Delegation
der Republik Österreich
Wien, am 16. Mai 1990
Herr Vorsitzender,
Ich beehre mich, den Erhalt ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der Delegation der Bundesrepublik Deutschland)Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der Delegation der Bundesrepublik Deutschland)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Vorstehenden mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Herbert Raaber
An den Vorsitzenden
der Delegation
der Bundesrepublik Deutschland
Wien