Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 6. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 65/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 711/1994Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 711 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 30
Die Vertragsparteien unterstützen den Austausch von Informationsmaterialien, Katalogen und Ausstellungen zwischen den Museen und Kunstgalerien beider Staaten.
Während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens sollen folgende Ausstellungen präsentiert werden:
Ausstellungen über „Wiener Porzellan” (Nationalmuseum in Warschau) 1990 oder 1991
repräsentative Ausstellung zeitgenössischer polnischer bildender Kunst in Österreich
repräsentative Ausstellung zeitgenössischer österreichischer bildender Kunst in Polen.
Das Museum Moderner Kunst in Wien bekundet sein Interesse an einer Ausstellung polnischer Konstruktivisten.
Die Graphische Sammlung Albertina bekundet ihr Interesse an einer Ausstellung über den Künstler Witkiewicz genannt Witkacy. Sie wäre ihrerseits zu einer Entsendung einer Ausstellung unter Berücksichtigung polnischer Interessen bereit.
Das Ethnographische Museum Kittsee bekundet sein Interesse nach verstärkter Zusammenarbeit mit dem Muzeum Etnograficzne in Krakow mit dem Ziel einer gemeinsamen volkskundlichen Ausstellung über Südpolen im Schloß Kittsee.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Dokumentnummer
NOR12123037
Alte Dokumentnummer
N7199012470J