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Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen

Fassungen (Gesetz)
ab 06.07.2004 — BGBl. II Nr. 270/2004
Gliederung Fassung vom 06.07.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Formen der Reifeprüfung
  3. § 3Umfang der Reifeprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung
  1. § 4
  2. § 5
2. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Vorprüfung
Pflichtige Vorprüfungen
  1. § 6
  2. § 7
  3. § 8
  1. § 9Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Deutsch
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 10Latein
  2. § 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Griechisch
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit
  1. § 12in der Ersten lebenden Fremdsprache
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 13der Zweiten lebenden Fremdsprache
  2. § 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Mathematik
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 15Darstellender Geometrie
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 16Biologie und Umweltkunde
  2. § 17Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Physik
4. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung - mündliche Prüfung
  1. § 18Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung
Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfungen im allgemeinen
  1. § 19
  2. § 20
Umfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit
  1. § 21bezogenen mündlichen Prüfung
5. UnterabschnittGegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  1. § 22
  2. § 23
Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Werkschulheim Felbertal
  1. § 24
  2. § 25
  3. § 26
  4. § 27
Festsetzung der Aufgabenstellungen für die Klausurarbeiten
  1. § 28
  2. § 29
  1. § 30Durchführung der schriftlichen Jahresprüfung
  2. § 31Durchführung der praktischen Klausurarbeit einer Jahresprüfung
  3. § 32Durchführung der schriftlichen Klausurarbeit einer Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  4. § 33Prüfungsfreie Tage
Allgemeine Bestimmungen über die Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  1. § 34
  2. § 35
  1. § 36Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  2. § 37Durchführung der mündlichen Jahresprüfung
  3. § 38Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung
4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung
Grundsätze für die Leistungsbeurteilung
  1. § 39
  2. § 40
  1. § 41Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten
  2. § 42Beurteilung der mündlichen und der praktischen Teilprüfungen und Gesamtbeurteilung der Reifeprüfung
5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung
  1. § 43Umfang und Prüfungstermine der Prüfungswiederholung
6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die Wiederholung der Reifeprüfung
  1. § 44
  2. § 45Reifeprüfungszeugnis und ergänzende Bestimmungen
7. ABSCHNITTSonderbestimmungen
  1. § 46Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reifeprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines Prüfungskandidaten
  2. § 47Sonderbestimmungen für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
  3. § 48Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik
  1. § 49
  2. § 50
  1. § 51Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen
  2. § 51aSonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart
  3. § 52Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien
Sonderbestimmungen für das Werkschulheim Felbertal in Ebenau
  1. § 53
  2. § 55