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Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen

Fassungen (Gesetz)
ab 19.06.2008
Gliederung Fassung vom 19.06.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Formen der Reifeprüfung
  3. § 3Umfang der Reifeprüfung
  4. § 4Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung
2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete
  1. § 5Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete
2. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Vorprüfung
  1. § 6Pflichtige Vorprüfungen
  2. § 7Vorprüfungen in Form einer Fachbereichsarbeit
3. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung-Klausurprüfung
  1. § 8Umfang der Klausurprüfung
  2. § 9Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Deutsch
  3. § 10Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Latein
  4. § 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Griechisch
  5. § 12Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in der Ersten lebenden Fremdsprache
  6. § 13Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in der Zweiten lebenden Fremdsprache
  7. § 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Mathematik
  8. § 15Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Darstellender Geometrie
  9. § 16Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Biologie und | Umweltkunde
  10. § 17Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Physik
4. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung - mündliche Prüfung
  1. § 18Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung
  2. § 19Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfungen im allgemeinen
  3. § 20Umfang und Inhalt der mündlichen Schwerpunktprüfung
  4. § 21Umfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit bezogenen mündlichen Prüfung
5. UnterabschnittGegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  1. § 22
3. ABSCHNITTDurchführung der Reifeprüfung
1. UnterabschnittThemenstellung und Durchführung der Vorprüfungen
  1. § 23Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Realgymnasium und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung
  2. § 24Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Werkschulheim Felbertal
  3. § 25Themenstellung und Durchführung der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit
2. UnterabschnittDurchführung der Hauptprüfung
  1. § 26Erstellung der Aufgaben für die schriftliche Klausurprüfung
  2. § 27Erstellung der Aufgaben für die praktische Klausurprüfung
  3. § 28Festsetzung der Aufgabenstellungen für die Klausurarbeiten
  4. § 29Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten
  5. § 30Durchführung der schriftlichen Jahresprüfung
  6. § 31Durchführung der praktischen Klausurarbeit einer Jahresprüfung
  7. § 32Durchführung der schriftlichen Klausurarbeit einer Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  8. § 33Prüfungsfreie Tage
  9. § 34Allgemeine Bestimmungen über die Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  10. § 35Aufgabenstellung für die mündlichen Teilprüfungen
  11. § 36Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  12. § 37Durchführung der mündlichen Jahresprüfung
  13. § 38Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung
4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung
  1. § 39Grundsätze für die Leistungsbeurteilung
  2. § 40Beurteilung der Vorprüfungen
  3. § 41Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten
  4. § 42Beurteilung der mündlichen und der praktischen Teilprüfungen und Gesamtbeurteilung der Reifeprüfung
5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung
  1. § 43Umfang und Prüfungstermine der Prüfungswiederholung
6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die Wiederholung der Reifeprüfung
  1. § 44
  2. § 45Reifeprüfungszeugnis und ergänzende Bestimmungen
7. ABSCHNITTSonderbestimmungen
  1. § 46Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reifeprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines Prüfungskandidaten
  2. § 47Sonderbestimmungen für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
  3. § 48Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
  4. § 49Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik
  5. § 50Sonderbestimmungen für das Realgynmasium und Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung
  6. § 51Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen
  7. § 51aSonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart
  8. § 52Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien
  9. § 53Sonderbestimmungen für das Werkschulheim Felbertal in Ebenau
  10. § 55Inkrafttreten