Norm Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen× ▾ ‹›Gliederung Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen Fassungen (Gesetz) ab 19.06.2008▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 19.06.200831.08.2012 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 174/2012 01.09.200718.06.2008 § → § BGBl. II Nr. 123/2007 13.06.200731.08.2007 § → § BGBl. II Nr. 123/2007 01.01.200512.06.2007 § → § BGBl. II Nr. 270/2004 06.07.200431.12.2004 § → § BGBl. II Nr. 270/2004 01.04.200005.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 96/2000 17.07.199831.03.2000 § → § BGBl. II Nr. 232/1998 01.01.199316.07.1998 § → § BGBl. Nr. 789/1992 12.12.199231.12.1992 § → § BGBl. Nr. 789/1992 01.09.199211.12.1992 BGBl. Nr. 432/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.06.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Formen der Reifeprüfung§ 3Umfang der Reifeprüfung§ 4Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete§ 5Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete2. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Vorprüfung§ 6Pflichtige Vorprüfungen§ 7Vorprüfungen in Form einer Fachbereichsarbeit3. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung-Klausurprüfung§ 8Umfang der Klausurprüfung§ 9Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Deutsch§ 10Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Latein§ 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Griechisch§ 12Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in der Ersten lebenden Fremdsprache§ 13Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in der Zweiten lebenden Fremdsprache§ 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Mathematik§ 15Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Darstellender Geometrie§ 16Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Biologie und | Umweltkunde§ 17Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Physik4. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung - mündliche Prüfung§ 18Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung§ 19Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfungen im allgemeinen§ 20Umfang und Inhalt der mündlichen Schwerpunktprüfung§ 21Umfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit bezogenen mündlichen Prüfung5. UnterabschnittGegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung§ 223. ABSCHNITTDurchführung der Reifeprüfung1. UnterabschnittThemenstellung und Durchführung der Vorprüfungen§ 23Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Realgymnasium und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung§ 24Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Werkschulheim Felbertal§ 25Themenstellung und Durchführung der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit2. UnterabschnittDurchführung der Hauptprüfung§ 26Erstellung der Aufgaben für die schriftliche Klausurprüfung§ 27Erstellung der Aufgaben für die praktische Klausurprüfung§ 28Festsetzung der Aufgabenstellungen für die Klausurarbeiten§ 29Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 30Durchführung der schriftlichen Jahresprüfung§ 31Durchführung der praktischen Klausurarbeit einer Jahresprüfung§ 32Durchführung der schriftlichen Klausurarbeit einer Zusatzprüfung zur Reifeprüfung§ 33Prüfungsfreie Tage§ 34Allgemeine Bestimmungen über die Durchführung der mündlichen Teilprüfungen§ 35Aufgabenstellung für die mündlichen Teilprüfungen§ 36Durchführung der mündlichen Teilprüfungen§ 37Durchführung der mündlichen Jahresprüfung§ 38Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung§ 39Grundsätze für die Leistungsbeurteilung§ 40Beurteilung der Vorprüfungen§ 41Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 42Beurteilung der mündlichen und der praktischen Teilprüfungen und Gesamtbeurteilung der Reifeprüfung5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung§ 43Umfang und Prüfungstermine der Prüfungswiederholung6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die Wiederholung der Reifeprüfung§ 44§ 45Reifeprüfungszeugnis und ergänzende Bestimmungen7. ABSCHNITTSonderbestimmungen§ 46Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reifeprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines Prüfungskandidaten§ 47Sonderbestimmungen für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung§ 48Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung§ 49Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik§ 50Sonderbestimmungen für das Realgynmasium und Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung§ 51Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen§ 51aSonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart§ 52Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien§ 53Sonderbestimmungen für das Werkschulheim Felbertal in Ebenau§ 55Inkrafttreten