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Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.2000 — BGBl. II Nr. 96/2000
Gliederung Fassung vom 05.07.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Formen der Reifeprüfung
  3. § 3Umfang der Reifeprüfung
  4. § 4Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung
2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete
1. Unterabschnitt
  1. § 5
2. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Vorprüfung
Pflichtige Vorprüfungen
  1. § 6
  2. § 7
  3. § 8
  1. § 9Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Deutsch
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 10Latein
  2. § 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Griechisch
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit
  1. § 12in der Ersten lebenden Fremdsprache
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 13der Zweiten lebenden Fremdsprache
  2. § 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Mathematik
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 15Darstellender Geometrie
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 16Biologie und Umweltkunde
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Physik
  1. § 17
  2. § 18
  1. § 19Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfungen im allgemeinen
  2. § 20Umfang und Inhalt der mündlichen Schwerpunktprüfung
Umfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit
  1. § 21bezogenen mündlichen Prüfung
5. UnterabschnittGegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  1. § 22
  2. § 23
Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Werkschulheim Felbertal
  1. § 24
  2. § 25
  3. § 26
  4. § 27
Festsetzung der Aufgabenstellungen für die Klausurarbeiten
  1. § 28
  2. § 29
  1. § 30Durchführung der schriftlichen Jahresprüfung
  2. § 31Durchführung der praktischen Klausurarbeit einer Jahresprüfung
  3. § 32Durchführung der schriftlichen Klausurarbeit einer Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  4. § 33Prüfungsfreie Tage
Allgemeine Bestimmungen über die Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  1. § 34
  2. § 35
  1. § 36Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  2. § 37Durchführung der mündlichen Jahresprüfung
  3. § 38Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung
4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung
Grundsätze für die Leistungsbeurteilung
  1. § 39
  2. § 40
Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten
  1. § 41
  2. § 42
  3. § 43
6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die Wiederholung der Reifeprüfung
  1. § 44
  2. § 45Reifeprüfungszeugnis und ergänzende Bestimmungen
7. ABSCHNITTSonderbestimmungen
  1. § 46Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reifeprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines Prüfungskandidaten
Sonderbestimmungen für das Gymnasium unter besonderer
  1. § 47Berücksichtigung der musischen Ausbildung
  2. § 48Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und dasOberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung
  1. § 49der musischen Ausbildung für Studierende der Musik
Sonderbestimmungen für das Realgynmasium undOberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung
  1. § 50der sportlichen Ausbildung
  2. § 51Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen
  3. § 51aSonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart
  4. § 52Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien
Sonderbestimmungen für das Werkschulheim Felbertal in Ebenau
  1. § 53
  2. § 55