Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 434/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Der Rektor der Universität Wien hat Absolventen des an der Technischen Universität Wien durchgeführten Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement nach Besuch von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 48 Semesterwochenstunden nach einer Studiendauer von vier Semestern und erfolgreicher Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte/r Immobilienfachberater/in“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Dokumentnummer
NOR12123170
Alte Dokumentnummer
N7199012786J