Den Unterrichtsveranstaltungen, für die eine LPA-Verwendungsgruppe vorgesehen ist:
Fachwissenschaftliche, humanwissenschaftliche und fachdidaktische Unterrichtsveranstaltungen (Unterrichtsveranstaltungen, die dem Lehrplan oder Teilbereichen des Lehrplanes von unter § 2 Z 1 und § 4 Z 1 genannten Unterrichtsgegenständen entsprechen, oder Unterrichtsveranstaltungen, die für den Lehrer zur lehrplangemäßen Durchführung seines Unterrichtes in der Schulart, in der er unterrichtet, zwingend erforderlich sind), Allgemeine Didaktik im Lehrgang für Unterrichtspraktikanten, soweit dieser Unterrichtsgegenstand den Unterrichtswissenschaften an Pädagogischen Akademien entspricht.Fachwissenschaftliche, humanwissenschaftliche und fachdidaktische Unterrichtsveranstaltungen (Unterrichtsveranstaltungen, die dem Lehrplan oder Teilbereichen des Lehrplanes von unter Paragraph 2, Ziffer eins und Paragraph 4, Ziffer eins, genannten Unterrichtsgegenständen entsprechen, oder Unterrichtsveranstaltungen, die für den Lehrer zur lehrplangemäßen Durchführung seines Unterrichtes in der Schulart, in der er unterrichtet, zwingend erforderlich sind), Allgemeine Didaktik im Lehrgang für Unterrichtspraktikanten, soweit dieser Unterrichtsgegenstand den Unterrichtswissenschaften an Pädagogischen Akademien entspricht.