Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 544/1990Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1990,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Text
Artikel 10
Die sowjetische Seite ist bereit, auf Wunsch der österreichischen Seite jährlich österreichische Lehrer und Studierende der russischen Sprache zum Fernstudium an der Fakultät für die Fortbildung ausländischer Russischlehrer des Puschkin-Instituts für russische Sprache aufzunehmen. Das Puschkin-Institut lädt die Hörer der Fernstudienfakultät für die Fortbildung ausländischer Russischlehrer zur Ablegung von Prüfungen ein.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Dokumentnummer
NOR12123374
alte Dokumentnummer
N7199015221A