Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung Verfahrenstechnik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 248/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Inkrafttretensdatum
01.10.1992
Außerkrafttretensdatum
30.09.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997
Index
72/08 Technische Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Zweite Diplomprüfung
§ 4.Paragraph 4,
Die zweite Diplomprüfung umfaßt folgende Fachgebiete:
(1)Absatz eins,Pflichtfächer:
Im Studienzweig „Apparate-, Anlagen- und Prozeßtechnik“:
Apparate- und Anlagenbau;
Theoretische Maschinenlehre;
Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen.
Im Studienzweig „Chemieingenieurwesen“:
Chemie und Chemische Technologie;
Apparate- und Anlagenbau;
Brennstoff- und Energietechnik;
Betriebswirtschaftliche Grundlagen.
Im Studienzweig „Anlagentechnik“:
Apparate- und Anlagenbau.
Im Studienzweig „Papier- und Zellstofftechnik“:
Apparate- und Anlagenbau;
Papier- und Zellstofftechnik.
(2)Absatz 2,Wahlfächer zur Vertiefung oder Ergänzung der Pflichtfächer nach Wahl des Studierenden aus den im Studienplan festgelegten Wahlfächerkatalogen (gebundene Wahlfächer).
(3)Absatz 3,Wahlfächer, die der Studierende aus dem Angebot an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen frei wählen kann.
Schlagworte
Apparatebau, Papiertechnik, Apparatetechnik, Anlagentechnik,
Meßtechnik, Brennstofftechnik
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2026
Dokumentnummer
NOR12123891
Alte Dokumentnummer
N7199220230J