Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung Technische Mathematik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 373/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Inkrafttretensdatum
01.09.1994
Außerkrafttretensdatum
30.09.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997
Index
72/08 Technische Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Zweite Diplomprüfung
§ 4.Paragraph 4,
Die zweite Diplomprüfung umfaßt folgende Fachgebiete:
(1)Absatz eins,Pflichtfächer:
Im Studienzweig „Mathematik in den Naturwissenschaften“ an der Technischen Universität Wien:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Im Studienzweig „Mathematik in den Naturwissenschaften“ an der Universität Linz:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Mathematische Methoden in den Naturwissenschaften.
Im Studienzweig „Wirtschaftsmathematik“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Im Studienzweig „Wirtschaftsmathematik, Operations Research und Statistik“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Wirtschaftsmathematik und Operations Research.
Im Studienzweig „Mathematische Computerwissenschaften“ an der Technischen Universität Wien:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Mathematische Computerwissenschaften;
Algebra und Diskrete Mathematik.
Im Studienzweig „Mathematische Computerwissenschaften“ an der Universität Linz:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Mathematische Computerwissenschaften;
Im Studienzweig „Versicherungsmathematik“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Versicherungs- und Finanzmathematik;
Im Studienzweig „Technomathematik“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Technisches Anwendungsfach.
Im Studienzweig „Informationsverarbeitung“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Informationsverarbeitung.
Im Studienzweig „Industriemathematik“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Mathematische Methoden in der Technik.
im Studienzweig „Angewandte Wirtschaftsmathematik“:
Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik;
Diskrete Mathematik und Computermethoden.
(2)Absatz 2,Wahlfächer zur Vertiefung oder Ergänzung der Pflichtfächer nach Wahl des Studierenden aus den im Studienplan festgelegten Wahlfächerkatalogen (gebundene Wahlfächer).
(3)Absatz 3,Wahlfächer, die der Studierende aus dem Angebot an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen frei wählen kann.
Schlagworte
Versicherungsmathematik
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Dokumentnummer
NOR12125452
Alte Dokumentnummer
N7199438375J