Norm Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung× ▾ ‹›Gliederung Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung Fassungen (Gesetz) ab 17.05.1991 — BGBl. Nr. 242/1991 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.05.1991 BGBl. Nr. 242/1991 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.05.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Wahlberechtigung§ 2Beschaffenheit der Stimmzettel§ 3Zusendung der Stimmzettel an die Wahlberechtigten§ 4Briefwahl§ 5Personenbezogene BezeichnungenInkrafttreten und Außerkrafttreten§ 6AnlagenAnl. 1