Norm Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung× ▾ ‹›Gliederung Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung Fassungen (Gesetz) ab 17.05.1991 — BGBl. Nr. 242/1991 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.05.1991 BGBl. Nr. 242/1991 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 17.05.1991 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6Anl. 1