Rechtstracker.at

Anl. 2/2

Fassungen
01.09.2004 bis 30.09.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/201.09.200430.09.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011
Anl. 2/201.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht

Beachte

Ist auf die hinsichtlich der Eignungs- und Abschlussprüfung in der

Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004, kundgemachten Lehrgänge der

entsprechenden Anlagen anzuwenden vergleiche Paragraph 18, Absatz 6,).

Text

                                                         Anlage B.2

                                                       --------------

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

Siehe Anlage B.1

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern umfaßt:

  1. Litera a
    je eine mündliche Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Sportbiologie
    2. Sub-Litera, b, b
      Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
    3. Sub-Litera, c, c
      Spezielle Trainingslehre
  2. Litera b
    eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Bodybuilding

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:

  1. Ziffer eins
    Lehrauftritt (Dauer 45 Minuten):
    3 Muskelgruppen aus den Bereichen Schulter, Brust, Rücken, Bauch, Arme, Beine
    2 Muskelgruppen müssen in der Masseaufbauphase und 1 Muskelgruppe in der Definitionsphase demonstriert werden
  2. Ziffer 2
    Posingdemonstration:
    1. Litera a
      Pflichtposen
    2. Litera b
      Kürposing von 1 1/2 Minuten mit Musik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Bodybuilding

Siehe Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern.

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Eiskunstlaufen

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat zu umfassen:

Voraussetzungen für den Eintritt in die Ausbildung sind Nachweis des Könnens der 2. ISU-Klasse oder die 5. Kürklassenprüfung des ÖEV.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Eiskunstlauf

Siehe Anlage B.2

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Skilanglauf

In der praktischen Prüfung sind jene sportlichen Leistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern gefordert werden.

Überdies ist eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) abzulegen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Skilanglauf

Siehe Anlage B.2

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang

zur Ausbildung von Tennistrainern

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, umfasst:

  1. Litera a
    Persönliches Können im Spiel, das erwarten lässt, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich erreicht werden kann,
  2. Litera b
    Persönliches Können im Spiel in einer für Wettkämpfe erforderlichen Stärke,
  3. Litera c
    Ausgereifte Schlagtechnik.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainern

Siehe Anlage B.2

Schlagworte

Tennis-Lehrwarteausbildung

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011

Gesetzesnummer

10009844

Dokumentnummer

NOR40054596