Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage B.8
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung
für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Allgemeine Körperausbildungfür den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Allgemeine Körperausbildung
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, umfaßt:
Überprüfung der körperlichen Eignung im Bereich der motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Bereich der Lehrwarteausbildung für Allgemeine Körperausbildung).
Bei Aufnahmewerbern, die eine Ausbildung an einer Bundesanstalt für Leibeserziehung erfolgreich absolviert haben, entfällt die praktische Prüfung (Lehrauftritt - lit. a).Bei Aufnahmewerbern, die eine Ausbildung an einer Bundesanstalt für Leibeserziehung erfolgreich absolviert haben, entfällt die praktische Prüfung (Lehrauftritt - Litera a,).
Die Eignungsprüfung entfällt bei Aufnahmewerbern, die die Lehrwarteausbildung Allgemeine Körperausbildung erfolgreich absolviert haben (lit. a und b).Die Eignungsprüfung entfällt bei Aufnahmewerbern, die die Lehrwarteausbildung Allgemeine Körperausbildung erfolgreich absolviert haben (Litera a und b).
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern
für Allgemeine Körperausbildung
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfaßt:
je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bewegungslehre und Biomechanik
eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).