Rechtstracker.at

Anl. 3/02

Fassungen
01.09.2004 bis 31.01.2005 — BGBl. II Nr. 286/2004 · 4 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/02 heute01.02.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/0201.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 3/0201.02.200530.09.2011 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 3 Dokumente
Anl. 3/0201.09.200431.01.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 4 Dokumente
Anl. 3/0206.03.199331.01.2005 § → § —
Anl. 3/0201.09.199205.03.1993 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 4 Dokumente zu Anl. 3/02.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

06.03.1993

Außerkrafttretensdatum

31.01.2005aufgehoben durch BGBl. II Nr. 286/2004

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2004

und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2005

außer Kraft vergleiche Paragraph 2, Absatz 6,).

Text

                                                         Anlage C.2

                                                       --------------

AUSBILDUNG ZUM SKITOURENWART

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skitourenwartes vertraut zu machen.

Skitourenwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen entsprechenden Grundlagenunterricht im alpinen Skilauf mit besonderer Berücksichtigung der im Tourenskilauf zur Anwendung gelangenden Fahrtechniken zu gestalten sowie Skitouren zu planen und zu leiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                          1. Semester         2. Semester

                               (Gesamt-          (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß   Wochen-  ausmaß bei

                      stunden    bei    stunden    bei

                                Einbe-            Einbe-     Summe

                               ziehung           ziehung

                                 des               des

                              Fernunter-        Fernunter-

                               richtes)          richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

2. Deutsch .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

3. Lebende

    Fremdsprache ....    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre   0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

6. Geschichte der

    Leibesübungen

    (des Sports) ....    0,5     (2,5)     -       -      0,5   (2,5)

7. Gerätekunde und

    Ausrüstung ......    1,5     (7,5)     -       -      1,5   (7,5)

8. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitser-

    ziehung .........    2,0    (10,0)    0,5    (2,5)    2,5  (12,5)

9. Erste Hilfe .....     -        -      1,5    (7,5)    1,5   (7,5)

10. Sportpsychologie

    und Lebenskunde      1,5     (7,5)     -       -      1,5   (7,5)

11. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik ....    1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,5  (12,5)

12. Bewegungslehre

    und Biomechanik      1,5     (7,5)    1,0    (5,0)    2,5  (12,5)

13. Trainingslehre ..    1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,0  (10,0)

14. Alpinkunde und

    alpine Unfallkunde   1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,0  (10,0)

15. Schnee- und

    Lawinenkunde ....    2,0    (10,0)    2,5   (12,5)    4,5  (22,5)

16. Führungstechnik      1,0     (5,0)    3,0   (15,0)    4,0  (20,0)

17. Orientierungs-

    und Kartenkunde      1,0     (5,0)    3,0   (15,0)    4,0  (20,0)

18. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ...    0,5     (2,5)     -       -      0,5   (2,5)

19. Skilauf und

    Umwelt ..........    1,0     (5,0)     -       -      1,0   (5,0)

II. Praxis

20. Alpines

    Skilaufen/Skifahren  7,0    (35,0)    8,0   (40,0)   15,0  (75,0)

21. Praktisch-

    methodische

    Übungen .........    2,0    (10,0)    3,0   (15,0)    5,0  (25,0)

22. Bergrettungsübungen  1,0     (5,0)    3,0   (15,0)    4,0  (20,0)

                     ------------------------------------------------

                        29,0   (145,0)   28,5  (142,5)   57,5 (287,5)

                     ================================================

B. Unterrichtspraxis

   Nachweis über 5 geführte Skitouren unter Aufsicht eines staatlich

geprüften Skitourenwartes oder staatlich geprüften Skiführers;

Ausarbeiten von repräsentativen Schneeprofilen mit Aufzeichnungen

über den jeweiligen Winterverlauf; Analyse eines Alpinunfalles.

C. Freigegenstand

23. Praktikum .......    3,0    (15,0)    3,0   (15,0)    6,0  (30,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLAN FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Schreibung von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken;

Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen;

Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sportthemen.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der einfachen grammatikalischen Regeln; Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 6
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte

(Ausrüstung).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Pflege der verschiedenen Geräte und deren Aufbau mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

  1. Ziffer 8
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Skitourenwarts. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung und Festigung des Stoffes des 1. Semesters; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 9
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung von Verletzten; Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten mit besonderer Berücksichtigung von Bergunfällen; Verbandslehre.

  1. Ziffer 10
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 11
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichtes; Ziel- und Inhaltsbestimmungen; Unterrichtsanalyse (Lehrer-, Schüler- und Inhaltsbeziehung, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung und -kontrolle); methodische Hilfen allgemeiner Artikel 2, Semester (1 Wochenstunde)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der

methodischen Hilfen spezieller "Art".

  1. Ziffer 12
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Anwendung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

  1. Ziffer 13
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse zum besseren Verständnis der Grundsportarten und der praktischen Anwendung der Sportmotorik im Training.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Anpasssungsvermögen Anmerkung, richtig: Anpassungsvermögen), Trainingsbelastungsmethoden, Belastungsmerkmale, Trainingsgrundsätze, allgemeine und spezielle Trainingsmittel, Trainingsplanung und Trainingskontrolle.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Methoden der Sparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

  1. Ziffer 14
    Alpinkunde und alpine Unfallkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Berg- und Gletscherkunde mit besonderer Betonung alpiner Gefahren und deren Verhütung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Einfluß des Wetters auf Planung und Durchführung von Skitouren;

Wissen um die unfallbildenden Faktoren, Vermeidung bzw. Bewältigung gefährlicher Situationen; Handeln in Notsituationen, Biwakkunde;

Erstellen von Unfallanalysen, Rechtsproblematik.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges; Notfalltraining; praktische Durchführung eines Biwaks.

  1. Ziffer 15
    Schnee- und Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um lawinenbildende Faktoren, Urteils- und Handlungsfähigkeit in bezug auf die Lawinengefahr.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Einfluß von Wetter und Geländebeschaffenheit auf die Lawinenbildung, Beurteilung der Lawinengefahr, richtiges Handeln bei möglicher Lawinengefahr.

  1. Ziffer 2
    Semester (2,5 Wochenstunden)

Festigung der Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung und Bewältigung der Lawinengefahr.

  1. Ziffer 16
    Führungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung und Durchführung von Skitouren in Mittel- und Hochgebirge mit Gipfelbesteigungen nach pädagogischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die für die Sicherheit der Teilnehmer erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Spuranlage und Tempowahl beim Aufsteigen und Abfahren; lawinengemäßes Verhalten.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

  1. Ziffer 17
    Orientierungs- und Kartenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundsätze der Orientierung im winterlichen Gelände. Gebrauch der Orientierungshilfsmittel.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Standort- und Zielbestimmungen, Kartenlesen, Anlegen von Weg- und Marschskizzen.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

  1. Ziffer 18
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

  1. Ziffer 19
    Skilauf und Umwelt
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Auto usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden.

Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte zu schmälern.

  1. Ziffer 20
    Alpines Skilaufen/Skifahren
  2. Ziffer eins
    Semester (7 Wochenstunden)
  3. Ziffer 2
    Semester (8 Wochenstunden)
    Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24

  1. Ziffer 21
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte, in denen dem Hochgebirge angepaßte Skitechniken mit der Gruppe zu erarbeiten sind.

  1. Ziffer 22
    Bergrettungsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Auffinden und Bergung aus Lawinen sowie Abtransport von Verletzten.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)
    Spaltenbergung, Flugrettung.

  1. Ziffer 23
    Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)
  2. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)
    Verbessern des Eigenkönnens durch Üben.

Anmerkung

vgl. jetzt Anlagen C.2.1, C.2.2 und C.2.3

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124661

Alte Dokumentnummer

N7199326684J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 286/2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011danach: BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage C.2.1

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR SKITOUREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skitouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skitouren vertraut zu machen. Instruktor für Skitouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skitouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Skitouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

                         II. STUNDENTAFEL

__________________________________________________________

                                                 Stunden

__________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ...............................       5

  2. Deutsch ................................       3

  3. Politische Bildung und

     Organisationslehre .....................       2

  4. Rechtliche Grundlagen ..................       3

  5. Sportbiologie und Erste Hilfe ..........      12

  6. Trainings- und Bewegungslehre ..........       8

  7. Pädagogik, Didaktik und Methodik .......       4

  8. Sportpsychologie .......................      10

  9. Orientierungs- und Kartenkunde .........       8

10. Risikomanagement und Unfallkunde .......       3

11. Wetterkunde ............................       5

12. Naturkunde und Ökologie ................       2

13. Gerätekunde und Ausrüstung .............       2

14. Schnee- und Lawinenkunde ...............      12

__________________________________________________________

     II. Praxis

15. Praktische Übungen .....................       6

16. Praktisch-methodische Übungen ..........      14

17. Skitouren ..............................      50

18. Bergrettungstechnik ....................       8

__________________________________________________________

     Summe                                        157

__________________________________________________________

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skitouren Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt römisch vier.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.

  1. Ziffer 5
    SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf;

Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb;

Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 6
    TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

  1. Ziffer 7
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter;

Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;

Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

  1. Ziffer 9
    ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

  1. Ziffer 10
    RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

  1. Ziffer 12
    NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

  1. Ziffer 13
    GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung.

Lehrstoff:

Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

  1. Ziffer 14
    SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.

Lehrstoff:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

  1. Ziffer 16
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens.

Lehrstoff:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

17. SKITOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.

Lehrstoff:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40054737

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 286/2004

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 6,):

1.9.2004 (1. Semester)

1.2.2005 (2. Semester)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

Anlage C.2.2

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR SKIHOCHTOUREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Skihochtouren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zu Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Skihochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Skihochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Skihochtouren - einschließlich des Begehens von Gletschern und kurzen Gipfelanstiegen im Fels - zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Skihochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

                          II. STUNDENTAFEL

____________________________________________________________________

                                 1. Semester  2. Semester  Summe

____________________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ...................       5            -         5

  2. Deutsch ....................       3            -         3

  3. Politische Bildung und

     Organisationslehre .........       2            -         2

  4. Rechtliche Grundlagen ......       3            -         3

  5. Sportbiologie und Erste

     Hilfe ......................      12            3        15

  6. Trainings- und

     Bewegungslehre .............       8            -         8

  7. Pädagogik, Didaktik und

     Methodik ...................       4            -         4

  8. Sportpsychologie ...........      10            4        14

  9. Orientierungs- und

     Kartenkunde ................       8            4        12

10. Risikomanagement und

     Unfallkunde ................       3            2         5

11. Wetterkunde ................       5            -         5

12. Naturkunde und Ökologie ....       2            2         4

13. Gerätekunde und Ausrüstung .       2            1         3

14. Sicherungstheorie ..........       0            3         3

15. Schnee- und Lawinenkunde ...      12            4        16

____________________________________________________________________

     II. Praxis

16. Praktische Übungen .........       6            -         6

17. Praktisch-methodische

     Übungen ....................      14            6        20

18. Skitouren ..................      50           40        90

19. Bergrettungstechnik ........       8           16        24

____________________________________________________________________

     Summe:                           157           85       242

____________________________________________________________________

     B. Freigegenstände

     Aktuelle Fachgebiete im

     Ausmaß von .................      10           10        20

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Skihochtouren Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A.1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt römisch vier.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

  1. Ziffer 5
    SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat;

sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um den Bereich Höhenmedizin.

  1. Ziffer 6
    TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes; Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

  1. Ziffer 7
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können.

Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns.

Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

1 Semester:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation.

Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters.

  1. Ziffer 9
    ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters.

  1. Ziffer 10
    RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters im Hinblick auf Gletscher- und Kletterunfälle.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

  1. Ziffer 12
    NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Entstehung und physikalische Eigenschaften von Gestein und Gletschereis, Gletscher- und Gesteinsbewegung, spezielle Erscheinungsformen in Fels und bei Vergletscherungen (Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff) und deren Bedeutung für den Bergsport. Typologie der Gesteinsarten und Gletscher.

  1. Ziffer 13
    GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Skitourenausrüstung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Gletscher- und Felsausrüstung.

14. SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff

  1. Ziffer 2
    Semester:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

  1. Ziffer 15
    SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Skitouren.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters.

16. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

  1. Ziffer 17
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Skitourenführens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung der für Skihochtouren relevanten Lehrinhalte.

18. SKITOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Skitouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Skitouren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Skitechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die Bereiche Begehen von Gletscher und Graten sowie Sicherungstechnik am Fels.

  1. Ziffer 19
    BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen. Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken in Gletscher und Fels.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

  1. Ziffer 2
    Semester:

Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters; Selbstrettung und Kameradenrettung in Fels und Eis (Gletscher).

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40054738

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 286/2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011danach: BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage C.2.3

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR SNOWBOARDTOUREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes für Snowboardtouren vertraut zu machen. Lehrwart für Snowboardtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Snowboardtouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Snowboardtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Lehrwart, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

                         II. STUNDENTAFEL

__________________________________________________________

                                                 Stunden

__________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ...............................       5

  2. Deutsch ................................       3

  3. Politische Bildung und

     Organisationslehre .....................       2

  4. Rechtliche Grundlagen ..................       3

  5. Sportbiologie und Erste Hilfe ..........      12

  6. Trainings- und Bewegungslehre ..........       8

  7. Pädagogik, Didaktik und Methodik .......       4

  8. Sportpsychologie .......................      10

  9. Orientierungs- und Kartenkunde .........       8

10. Risikomanagement und Unfallkunde .......       3

11. Wetterkunde ............................       5

12. Naturkunde und Ökologie ................       2

13. Gerätekunde und Ausrüstung .............       2

14. Schnee- und Lawinenkunde ...............      12

__________________________________________________________

     II. Praxis

15. Praktische Übungen .....................       6

16. Praktisch-methodische Übungen ..........      14

17. Snowboardtouren ........................      50

18. Bergrettungstechnik ....................       8

__________________________________________________________

     Summe:                                       157

__________________________________________________________

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Lehreinheiten ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Lehrwartes für Snowboardtouren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben.

Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt römisch vier.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Organisation des Sportes in Österreich unter beonderer Berücksichtigung des Bergsportes; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Lehrwartewesens; Organisation der alpinen Vereine.

  1. Ziffer 4
    RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Lehrwarten; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.

  1. Ziffer 5
    ERSTE HILFE UND SPORTBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf;

Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb;

Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 6
    TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

  1. Ziffer 7
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Lehrwarts als Erzieher und Begleiter;

Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;

Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

  1. Ziffer 8
    SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

  1. Ziffer 9
    ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

  1. Ziffer 10
    RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

  1. Ziffer 12
    NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

  1. Ziffer 13
    GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Snowboardtourenausrüstung.

Lehrstoff:

Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

  1. Ziffer 14
    SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.

Lehrstoff:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Snowboardtouren.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

  1. Ziffer 16
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Snowboardtourenführens.

Lehrstoff:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

17. SNOWBOARDTOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Snowboardtouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Snowboardtouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Snowboardtechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.

Lehrstoff:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40054739