Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrgang des Institutes für Österreichische Geschichtsforschung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 559/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2015Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Am Institut für Österreichische Geschichtsforschung wird ein dreijähriger Lehrgang veranstaltet. Dieser dient der wissenschaftlichen Ausbildung, der weiteren Fortbildung von Absolventen eines ordentlichen Studiums und der beruflichen Vorbildung von Studierenden, und zwar besonders für jene Bereiche, wie Archive und Museen, die eine vertiefte Kenntnis der Quellen und der für ihre Erschließung wesentlichen Methoden erfordern. Damit hat der Lehrgang auch die fachliche Fähigkeit zu vermitteln, schriftliche und museale Denkmale der Geschichte nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu bearbeiten, zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
(2)Absatz 2,Der Lehrgang umfaßt ein Vorbereitungsjahr und einen zweijährigen Hauptkurs.
(3)Absatz 3,Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen, Vorlesungen mit Übungen oder Übungen von Universitätslehrern gemäß § 23 Abs. 1 lit. a UOG im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung oder ihrer Lehrbefugnis sowie von Lehrbeauftragten gemäß § 43 UOG abgehalten. Die Lehraufträge sind auf Vorschlag des Direktors des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung vom Akademischen Senat der Universität Wien beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu beantragen.Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen, Vorlesungen mit Übungen oder Übungen von Universitätslehrern gemäß Paragraph 23, Absatz eins, Litera a, UOG im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung oder ihrer Lehrbefugnis sowie von Lehrbeauftragten gemäß Paragraph 43, UOG abgehalten. Die Lehraufträge sind auf Vorschlag des Direktors des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung vom Akademischen Senat der Universität Wien beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu beantragen.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015
Dokumentnummer
NOR12124549
Alte Dokumentnummer
N7199316904L