Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 159/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 407/1995Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 407 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Hernstein Intensiv-Training für den Unternehmernachwuchs am Hernstein International Management Institute“ hat Absolventen dieses Lehrganges nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Dokumentnummer
NOR12124656
Alte Dokumentnummer
N7199326665J