Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Universitäts-Organisationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 805/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2002Bundesgesetzblatt Nr. 805 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 71Paragraph 71
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Klinikerkommission
§ 71.Paragraph 71,
(1)Absatz eins,Der Klinikerkommission gehören an:
die Vorstände der Universitätskliniken,
ein Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb jeder Universitätsklinik,
der Verwaltungsdirektor und
der Leiter der Anstaltsapotheke.
Die Vertreter gemäß Z 2 sind von den Angehörigen dieser Personengruppe jeder Universitätsklinik für eine Funktionsdauer von zwei Jahren zu wählen. Der Rektor der Veterinärmedizinischen Universität gehört der Klinikerkommission mit beratender Stimme an. Der Vorsitzende der Klinikerkommission ist von den Mitgliedern für die Dauer einer Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der Vorstände der Universitätskliniken zu wählen.Die Vertreter gemäß Ziffer 2, sind von den Angehörigen dieser Personengruppe jeder Universitätsklinik für eine Funktionsdauer von zwei Jahren zu wählen. Der Rektor der Veterinärmedizinischen Universität gehört der Klinikerkommission mit beratender Stimme an. Der Vorsitzende der Klinikerkommission ist von den Mitgliedern für die Dauer einer Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der Vorstände der Universitätskliniken zu wählen.
(2)Absatz 2,Zu den Aufgaben der Klinikerkommission zählen:
die Behandlung aller Angelegenheiten des Tierspitals, die über den Bereich einer Universitätsklinik hinausgehen und die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsdirektors oder anderer Organe fallen;
die Erlassung einer Anstaltsordnung für das Tierspital;
die Erlassung einer Honorarordnung für Leistungen im Rahmen des Tierspitals;
die Vorsorge für die Weiterbildung des wissenschaftlichen Personals und der Allgemeinen Universitätsbediensteten im Tierspital;
die Mitwirkung am Budgetantrag für den Bereich des Tierspitals.
Schlagworte
Forschungsbetrieb
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2025
Dokumentnummer
NOR12125178
Alte Dokumentnummer
N7199331544J