Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 678/1994Bundesgesetzblatt Nr. 678 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 7
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Staaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, daß die jeweiligen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017
Dokumentnummer
NOR12125300
Alte Dokumentnummer
N7199423402L