Norm Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Lehrer für Gesundheitsberufe“ und „Akademisch geprüfte Lehrerin für Gesundheitsberufe“× ▾ ‹›Gliederung Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Lehrer für Gesundheitsberufe“ und „Akademisch geprüfte Lehrerin für Gesundheitsberufe“ Fassungen (Gesetz) ab 01.12.1994 — BGBl. Nr. 899/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.12.199431.07.1997 BGBl. Nr. 899/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5