Norm Universitärer Charakter des internationalen Lehrganges für Gesundheitsmanagement und die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Gesundheitsmanager“ und „Akademisch geprüfte Gesundheitsmanagerin“× ▾ ‹›Gliederung Universitärer Charakter des internationalen Lehrganges für Gesundheitsmanagement und die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Gesundheitsmanager“ und „Akademisch geprüfte Gesundheitsmanagerin“ Fassungen (Gesetz) ab 23.02.1995 — BGBl. Nr. 126/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.02.199531.07.1997 BGBl. Nr. 126/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.02.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3