Norm Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und „Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“× ▾ ‹›Gliederung Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und „Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“ Fassungen (Gesetz) ab 01.12.1996 — BGBl. Nr. 628/1996 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.12.199631.07.1997 BGBl. Nr. 628/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2