Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 475/1996Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 14
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über die Anwendung oder Auslegung des vorliegenden Abkommens sollen durch Verhandlungen im Rahmen der im Art. 13 genannten Konsultationen beigelegt werden.Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über die Anwendung oder Auslegung des vorliegenden Abkommens sollen durch Verhandlungen im Rahmen der im Artikel 13, genannten Konsultationen beigelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Dokumentnummer
NOR12126367
Alte Dokumentnummer
N7199657891J