Norm Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus× ▾ ‹›Gliederung Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1996 — BGBl. Nr. 480/1996 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.09.199631.05.2002 BGBl. Nr. 480/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 226/2002 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1BerechtigungZusätzliche Erfordernisse§ 2§ 3§ 4§ 5Fortsetzung des Doktoratsstudiums nach dem ersten Studienjahr§ 6Inkrafttreten