Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 501/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
72/11 Studienrichtungen der Bodenkultur
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Diplomarbeit
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Das Thema der Diplomarbeit ist einem der Studienrichtung für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft zugehörigen Fach zu entnehmen. Der Kandidat ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 AHStG auszuwählen.Das Thema der Diplomarbeit ist einem der Studienrichtung für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft zugehörigen Fach zu entnehmen. Der Kandidat ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen nach Maßgabe des Paragraph 25, Absatz eins, AHStG auszuwählen.
(2)Absatz 2,Jenem Universitätslehrer, der das Thema der gewählten Diplomarbeit vorgeschlagen hat, obliegt auch die Betreuung des Kandidaten bei der Ausarbeitung. Er hat nach Anhörung des Kandidaten im Einvernehmen mit dem Studiendekan festzusetzen, ob die Diplomarbeit als Instituts- oder Hausarbeit durchzuführen ist.
(3)Absatz 3,Die Diplomarbeit ist bei der Prüfungskommission zur Abhaltung der zweiten Diplomprüfung einzureichen.
Schlagworte
Institutsarbeit
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2026
Dokumentnummer
NOR12126401
Alte Dokumentnummer
N7199658029J