Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 245/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 40/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Gestaltung und Verwendung von Formularen
§ 14. (1) Die Formulare sind nach den Mustern der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) zu gestalten und im Format A4 zu halten.Paragraph 14, (1) Die Formulare sind nach den Mustern der Anlage 1 Anmerkung, Anlage 1 nicht darstellbar) zu gestalten und im Format A4 zu halten.
Hinsichtlich des Formates bestehen folgende Ausnahmen:
Format A6 (Formular 2/1) oder Format ID 1 nach ISO-Norm 7810 (Formular 2/2) für den Ausweis für Studierende;
Format A5 für die Zulassungs- und Fortsetzungsbestätigung (Formular 4); bei automationsunterstützter Erstellung verkleinert sich das Format auf 210 mal 70 bis 75 mm;
der Evidenzbogen ist als Kartonmappe (zumindest Format A3) zu gestalten;
das Meldungsblatt (Formular 3) kann bei organisatorischer Verbindung von Meldung und Einzahlung des Studierendenbeitrages verkleinert werden.
(2)Absatz 2,Zulassungs- und Fortsetzungsbestätigungen (Formular 4) sind am linken oberen Rand mit der Bezeichnung der Universität zu versehen. Zusätzlich kann ein die Universität kennzeichnender Schriftzug oder ein Emblem verwendet werden.
(3)Absatz 3,Abschlußprüfungs-, Diplomprüfungs- und Rigorosenzeugnisse sind mit blauem Unterdruck Pantone 290 C nach dem Muster der Anlage 2 (Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar) zu versehen. Die Verwendung dieses Unterdruckes für andere Zeugnisformulare ist zulässig.Abschlußprüfungs-, Diplomprüfungs- und Rigorosenzeugnisse sind mit blauem Unterdruck Pantone 290 C nach dem Muster der Anlage 2 Anmerkung, Anlage 2 nicht darstellbar) zu versehen. Die Verwendung dieses Unterdruckes für andere Zeugnisformulare ist zulässig.
Anmerkung
Formulare nicht darstellbar
Schlagworte
Zulassungsbestätigung, Abschlußprüfungszeugnis, Diplomprüfungszeugnis
Dokumentnummer
NOR12161681
Alte Dokumentnummer
N7199916257A