Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 01.10.1997 — BGBl. III Nr. 163/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.10.1997 BGBl. III Nr. 163/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 1997,

Typ

Vertrag – Frankreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1997BGBl. III Nr. 163/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Der Vorsitzende der Delegation

der Republik Österreich

Paris, am 10. April 1995

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, auf das heute zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik abgeschlossene Abkommen über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films Bezug zu nehmen und dazu folgende Erklärung abzugeben:

  1. Ziffer eins
    Die im Artikel 2 Absatz 3 erwähnte Anerkennung durch die zuständigen Behörden erfolgt in Österreich auf privatrechtlicher Grundlage.
  2. Ziffer 2
    Zu den im Artikel 4 definierten Förderungsvoraussetzungen tritt für Förderungswerber im Sinne des Artikels 5 erster Satz das Erfordernis, daß es sich um einen befugten gewerblichen Produzenten handeln muß.
  3. Ziffer 3
    Im Verfahren auf Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion, wie es in der Anlage zum Abkommen umschrieben ist, werden in Österreich vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie und die Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe angehört.
  4. Ziffer 4
    Die österreichische Seite übernimmt keine Gewährleistung, insbesondere nach Artikel 3.

Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis der französischen Seite mit diesem Vorschlag bekanntgeben zu wollen.

Damit wird dieser Briefwechsel einen integrierenden Bestandteil des Abkommens darstellen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

An den Vorsitzenden

der Delegation

der Französischen Republik

Der Vorsitzende der Delegation

der Französischen Republik

Paris, am 10. April 1995

Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)

Schlagworte

Audioindustrie

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2017

Gesetzesnummer

10010055

Dokumentnummer

NOR12126887

alte Dokumentnummer

N7199748976L