Rechtstracker.at

§ 65 KUOG

Fassungen
01.10.1998 bis 31.12.2003 — BGBl. I Nr. 130/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 6501.10.199831.12.2003 BGBl. I Nr. 130/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Organisation der Universitäten der Künste

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 65

Inkrafttretensdatum

01.10.1998BGBl. I Nr. 130/1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2002

Abkürzung

KUOG

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Kupferstichkabinett

Paragraph 65,

  1. Absatz eins,Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien ist eine der Universitätsbibliothek angegliederte graphische Sammlung zur Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb und bei der Erschließung der Künste.
  2. Absatz 2,Das Kupferstichkabinett wird von der Bibliotheksdirektorin oder vom Bibliotheksdirektor geleitet.
  3. Absatz 3,Die Aufgaben des Kupferstichkabinetts umfassen insbesondere
    1. Ziffer eins
      den planmäßigen Aufbau der bereits bestehenden Sammlung, Anlage neuer Sammlungen;
    2. Ziffer 2
      die Prüfung der Sammlung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft auf ihren Erhaltungszustand und die Setzung geeigneter Maßnahmen zur Restaurierung und Sicherung;
    3. Ziffer 3
      Darbietung ausgewählter Objekte der Sammlungen für die Öffentlichkeit;
    4. Ziffer 4
      Bestimmung, Inventarisierung und Katalogisierung der Bestände;
    5. Ziffer 5
      Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb und bei der Erschließung der Künste.
  4. Absatz 4,Das Universitätskollegium hat auf Vorschlag der Bibliotheksdirektorin oder des Bibliotheksdirektors im Rahmen der Satzung eine Benutzungsordnung für das Kupferstichkabinett zu erlassen.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2026

Gesetzesnummer

10010089

Dokumentnummer

NOR12127596

Alte Dokumentnummer

N7199812779U