Rechtstracker.at

§ 12

Fassungen
01.01.1999 bis 31.12.2000 — BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1201.01.199931.12.2000 BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.01.1999BGBl. II Nr. 463/1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Hauptabteilungen

Paragraph 12, (1) Die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation ist für sämtliche Belange des KHM und seiner Sammlungen, soweit sie Ausstellungen des KHM in und außerhalb der von diesen genutzten Räumlichkeiten betreffen, zuständig, aber auch für die Durchführung von Ausstellungen in anderen Museen oder Ausstellungshäusern in oder außerhalb Österreichs. Die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation ist für die Abwicklung des gesamten Leihverkehrs von Leihgaben sowohl vom KHM wie an das KHM ebenso zuständig wie für die Abfassung der Leihverträge, die Abwicklung der Transporte, die Erstellung des Zeitplans und die Koordination mit den anderen zuständigen Abteilungen des KHM. Die Ausstellungsorganisation übernimmt sämtliche Leihverträge auch der einzelnen Sammlungen und legt sie jeweils dem Generaldirektor zur Unterzeichnung vor. Insofern ist die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation für die Information über sämtliche Leihansuchen an das KHM ebenso zuständig wie für die Weitergabe von Informationen bezüglich sämtlicher Leihgabefragen an den Generaldirektor. Zur Bewältigung dieses umfangreichen Aufgabenbereichs wird in der Hauptabteilung Ausstellungsorganisation eine Registratur zur Sammlung sämtlicher Daten über entliehene oder geliehene Objekte eingerichtet. Bei Ausstellungen, die vorwiegend von einer Sammlung des KHM geplant werden, ist auf eine stetige gegenseitige Information und Rücksprache zu achten. Die organisatorische Durchführung dieser Ausstellungen obliegt der Hauptabteilung Ausstellungswesen. Entscheidungen über Leihgaben aus den Sammlungen des KHM fallen zuerst in die Verantwortlichkeit der Sammlungsdirektoren. Letzte Entscheidungen trifft der Generaldirektor, der zu seiner Entscheidungsfindung die Meinung des zuständigen Sammlungsdirektors bzw. Restaurators einholt. Er hat sich gegebenenfalls über die restauratorischen und konservatorischen Gründe, die einer Ausleihe nach Ansicht der zuständigen Sammlung bzw. der Restaurierungswerkstätte entgegenstehen, zu informieren und entsprechende Sachverhaltsdarstellungen in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls kann er auswärtige Gutachter für seine Entscheidungsfindung heranziehen. Einmal im Monat findet eine Ausleihsitzung statt, in der sämtliche Anfragen oder Ausstellungsprojekte zwischen den betroffenen Sammlungen, der Ausstellungsabteilung und dem Generaldirektor besprochen werden. Diese Sitzung dient der gegenseitigen Information, entsprechende Fachkollegen (zB Restauratoren) sind hinzuzuziehen.

  1. Absatz 2,Die Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen stellt das Bindeglied des KHM zum weiten Bereich der interessierten Öffentlichkeit dar. Sie ist verantwortlich für sämtliche Werbemaßnahmen, Werbeflächen und PR-Aktivitäten für das KHM und die in ihm oder von ihm veranstalteten Sonderausstellungen. Insofern ist sie für die rechtzeitige Anmietung von Plakat- und Werbeflächen und für Werbeinserate ebenso zuständig wie für die Publikation von Ausstellungsfoldern - dies in Zusammenarbeit mit der Abteilung Publikationswesen - und anderen Kurzinformationen über das KHM und seine gesamten Aktivitäten. Sie sorgt in Absprache mit der Abteilung EDV, Neue Medien und Technologien für die entsprechende Betreuung und Aktualisierung des Internet-Auftritts des KHM, soweit es sich um die Belange von Sonderausstellungen, geänderte Öffnungszeiten, Feiertagsregelungen und andere wichtige Informationen für die Öffentlichkeit handelt. Die Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit ist für die Durchführung eines vorgegebenen Marketingkonzeptes verantwortlich und betreut überdies die Durchführung von Ausstellungseröffnungen (Einladungen, Termine usw.).
  2. Absatz 3,Die Hauptabteilung Museum und Publikum (Führungsabteilung) ist für die Organisation und Abwicklung sämtlicher Führungen durch die Sammlungen und Sonderausstellungen des KHM zuständig. Ihr obliegt es, für ein ausreichendes und gut geschultes Führungspersonal ebenso zu sorgen wie für eine termingerechte und öffentlichkeitsgerechte Durchführung von Führungsveranstaltungen. Dies betrifft sowohl die Führungen in den Sammlungen des KHM in Form von Übersichtsführungen, Spezialführungen und fremdsprachigen Führungen als auch Führungen in den vom KHM genutzten übrigen Räumlichkeiten, wie dem Künstlerhaus oder dem Palais Harrach. Bei der terminlichen Festsetzung der Führungen ist das Einvernehmen mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen herzustellen bzw. für eine rechtzeitige Information zu sorgen. Die Hauptabteilung Museum und Publikum ist verantwortlich für eine ausreichende Information der Museums- und Ausstellungsbesucher, beginnend beim Museums- bzw. Ausstellungseingang bis zum Verlassen des Hauses. Das betrifft vor allem bei Umhängungen oder Umgruppierungen von wichtigen Ausstellungsobjekten den Hinweis auf das Fehlen bestimmter Kunstwerke auf Grund von Verleihung oder Restaurierung usw. Ebenso ist die Hauptabteilung Museum und Publikum für die ausreichende Beschriftung der einzelnen Museumsobjekte in den ständigen Schausammlungen zuständig, wobei die wissenschaftliche Verantwortung für den Inhalt der Texte bei den jeweiligen Sammlungsdirektoren liegt. Die Hauptabteilung Museum und Publikum sorgt für die Herausgabe museumspädagogischer Kurzführer bzw. eines entsprechenden Begleitmaterials vor allem für Kinder und Jugendliche. Vor einer Herausgabe ist der Kontakt zur Hauptabteilung Publikationswesen herzustellen.
  3. Absatz 4,Der Hauptabteilung Publikationswesen obliegen das Lektorat und die Herausgabe sämtlicher wissenschaftlicher und museumsdidaktischer Publikationen des KHM. Sie sorgt für die rechtzeitige Information der Autoren über Termine und Umfang der zu erwartenden Leistung, hält den Kontakt zu den entsprechenden Verlagen und informiert den Generaldirektor über Kostenkalkulation und Finanzbedarf. Für das Jahrbuch des KHM ernennt der Generaldirektor ein Redaktionskomitee.

Schlagworte

Plakatfläche, Museumsbesucher, Museumseingang

Gesetzesnummer

10010111

Dokumentnummer

NOR12128062

Alte Dokumentnummer

N7199856001L