Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.01.1999 bis 31.12.2000 — BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.01.199931.12.2000 BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1999BGBl. II Nr. 463/1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM

Paragraph 2, (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des KHM. Darüber hinaus definieren der große historische Hintergrund und seine kunst- und kulturgeschichtliche sowie kulturpolitische Bedeutung in der Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.

  1. Absatz 2,Die im Paragraph 7, aufgeführten Sammlungen des KHM, die von den Zeugnissen der altägyptischen Hochkultur über die Denkmäler der griechisch römischen Antike, den mittelalterlichen Sammlungsobjekten der Kunstkammer und den Werken der Gemäldegalerie über Gotik, Renaissance und Barock bis in das 20. Jahrhundert einen weiten zeitlichen und kulturellen Bogen kunst- und kulturgeschichtlicher Leistungen eines vor allem europäischen Kulturerbes umfassen, bilden das Fundament der spezifischen Zielsetzungen des KHM. Diese definieren sich aus der Qualität, dem Anspruch und der Charakteristik einer über fünf Jahrhunderte alten Sammlungsgeschichte, deren Anfänge bis in die Zeit der frühen Habsburger Kaiser Friedrich römisch drei. und Maximilian römisch eins. zurückreichen. Zeitbedingter Kunstgeschmack, die Sammelleidenschaft und das Repräsentationsbedürfnis der Habsburger Herrscher bis zu Franz Joseph römisch eins. waren und sind für Vielfalt, Reichtum und Besonderheiten dieses Sammlungsbestandes verantwortlich, der ein Panorama nicht nur der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte präsentiert. Eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung des KHM ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß in der Weltlichen Schatzkammer des KHM sowohl die Insignien des österreichischen Kaisertums als auch die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches aufbewahrt und präsentiert werden. Als Sammlungs- und Bewahrungsort dieser bedeutenden Zeugnisse europäischer Geschichte, deren Anziehungskraft weit über die nationalen Grenzen hinaus jährlich hunderttausende Besucher aus aller Welt fasziniert, ist das KHM dazu aufgerufen und verpflichtet, in seiner Zielsetzung und Zweckbestimmung jene wissenschaftlichen, edukativen und kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen, die es in einem permanenten und breiten gesellschaftlichen Diskurs in unsere Gesellschaft einbinden.

Schlagworte

Kunstgeschichte, Sammlungsort

Gesetzesnummer

10010111

Dokumentnummer

NOR12128052

Alte Dokumentnummer

N7199855991L