Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
01.01.1999 bis 31.12.2000 — BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 301.01.199931.12.2000 BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1999BGBl. II Nr. 463/1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Aufgabenkatalog

Paragraph 3, Die Aufgaben des KHM sind

  1. Ziffer eins
    den bestehenden Sammlungsbestand in bestmöglichem Zustand zu bewahren, planmäßig zu erweitern und für zukünftige Generationen zu sichern. Dazu zählen die Schaffung optimaler konservatorischer und sicherheitstechnischer Bedingungen für die Aufbewahrung und Präsentation der Objekte sowie eine permanente konservatorische Betreuung der Objekte;
  2. Ziffer 2
    die Sammlungen wissenschaftlich zu erschließen und die Forschungsergebnisse in angemessener Form und in einem angemessenen Zeitraum zu veröffentlichen. Dazu zählen auch die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentationen zu jedem einzelnen Objekt;
  3. Ziffer 3
    den sammlungsspezifischen Schwerpunkten des KHM in eigenen Forschungsprojekten (zB archäologischen Unternehmungen) Rechnung zu tragen. Eine unterstützende Umsetzung dieser Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben;
  4. Ziffer 4
    verstärkt mitzuwirken an einem internationalen Austausch von Forschungsergebnissen, Einzelprojekten und Kooperationen in Form eines aktiven wissenschaftlichen Diskurses;
  5. Ziffer 5
    die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten im In- und Ausland, seien es Museen, Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen, zu vertiefen und auszubauen. Dazu gehören der internationale Austausch von Wissenschaftern, Restauratoren, Museologen und anderen Angehörigen des KHM mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland, vor allem aber die Kooperation mit internationalen wissenschaftlichen Institutionen etwa der Archäologie, Ägyptologie, Numismatik, Kunstgeschichte, Museologie und vergleichbarer Fachrichtungen;
  6. Ziffer 6
    die Sammlungsbestände nach Maßgabe ihrer kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der besonderen räumlichen und historischen Bedingungen des KHM in einer den Erkenntnissen der modernen Museologie und Museumsdidaktik entsprechenden Form der Öffentlichkeit zu erschließen und zu präsentieren. Diese Schausammlungen sind neuen Erkenntnissen der Forschung jeweils anzupassen. Durch die nach museumsdidaktischen Prinzipien gestaltete Aufstellung ist eine befriedigende, auch für eine breite Öffentlichkeit verständliche Einführung in die Sinnzusammenhänge und eine Erklärung des Sinns der Einzelobjekte anzustreben;
  7. Ziffer 7
    die spezifischen Sammlungsschwerpunkte in Form von Sonderausstellungen in einen größeren kunst- und/oder kulturgeschichtlichen Kontext zu stellen, um auf diese Weise deren Besonderheiten und Qualität sowie den vielfältigen Reichtum des KHM auch außerhalb der ständigen Schausammlungen zu präsentieren und/oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorzustellen;
  8. Ziffer 8
    die besondere Bedeutung des KHM als Leihgeber bei international bedeutenden Ausstellungen auf der ganzen Welt nach Maßgabe restauratorischer und konservatorischer Gesichtspunkte zu unterstreichen, um auf diese Weise einen Beitrag des KHM zum internationalen Kulturaustausch im Sinne einer weit über Österreich hinaus reichenden kulturpolitischen Zielsetzung zu leisten;
  9. Ziffer 9
    im internationalen Ausstellungsgeschehen als Veranstalter und Veranstaltungsort präsent zu sein. Die internationale Kooperation mit den großen Museen dieser Welt, sowohl im Forschungsbereich als auch bei bedeutenden Ausstellungen, ist eine dem Ansehen und dem Anspruch des KHM verpflichtete Zielsetzung;
  10. Ziffer 10
    den besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert des KHM in Österreich und darüber hinaus in Verbindung mit den gegebenen personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen dazu zu nützen, das KHM zu einem verantwortlichen Ort einer lebendigen und zeitgemäßen Auseinandersetzung mit kultur- und kunstgeschichtlichen Phänomenen und Zeugnissen auch außerhalb des eigenen Sammlungsbereiches zu etablieren. Die Verankerung des KHM im gesellschaftlichen Bewußtsein unserer Zeit bedarf einer weitgehenden Offenheit in konzeptioneller und thematischer Hinsicht, sei es bei Sonderausstellungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen;
  11. Ziffer 11
    den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen unserer Gesellschaft dienstbar zu sein. Es ist die verpflichtende Aufgabe des KHM, das durch Generationen zusammengetragene Sammlungsgut jetzt in verständlicher Form unserer Jugend als Zeugnisse unserer Geistesgeschichte zu vermitteln. So ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Jugendbetreuungseinrichtungen, mit Schulen aller Bildungsstufen, mit Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine besondere Verpflichtung im Aufgabenkatalog des KHM;
  12. Ziffer 12
    die gesellschaftliche Einbindung des KHM in das Bewußtsein seines regionalen Umfeldes aber auch darüber hinaus durch eine offene und kooperative Grundhaltung für die Anliegen von Sponsoren, Mäzenen und anderen Förderern wie zB Museumsvereinen zum Ausdruck zu bringen, ohne dadurch die Grundsätze der oben formulierten Zielsetzungen zu verlassen;
  13. Ziffer 13
    im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Diskurses darauf hin zu wirken, daß das KHM nicht nur als wissenschaftlicher und forschungsintensiver Bewahrungsort der anvertrauten Sammlungen aufgefaßt wird, sondern auch als gesellschaftsbezogener Erbauungs- und Begegnungsort aller Alters- und Bildungsschichten unserer Gesellschaft. Neben einer edukativen Zielsetzung ist es Aufgabe des KHM dafür Sorge zu tragen, daß die Auseinandersetzung mit den großen Werken der Kunst, die einen wichtigen Teil des allgemeinen Kulturerbes Österreichs, ja der Welt ausmachen, auch der persönlichen Bereicherung, der Freude und Selbstbestimmung in einem nicht nur historisch bestimmten Umfeld dienen.

Schlagworte

Inland, Erbauungsort, Altersschicht

Gesetzesnummer

10010111

Dokumentnummer

NOR12128053

Alte Dokumentnummer

N7199855992L