Norm Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensleiterin“ und „Akademischer Unternehmensleiter“× ▾ ‹›Gliederung Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensleiterin“ und „Akademischer Unternehmensleiter“ Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1999 — BGBl. II Nr. 176/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.199930.06.2003 BGBl. II Nr. 176/1999 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4